Unbehelfliche Schriftstücke

Das muss auch nicht sein

Der Kollege Detlef Burhoff stellt bezüglich der Formulierungen in einem Beschluss des Landgerichts Augsburg hier die Frage: Muss das sein? Die anschließende Diskussion in den Kommentaren ist lesenswert!

In einer Stellungnahme des Generalbundesanwaltes Prof. Dr. Schneider geht es ähnlich schneidig zu. Dort formuliert er, der schneidige Prof. Dr. Schneider, zu der Revisionsbegründung eines Kollegen:

Der Inhalt der mündlichen Einlassung ergibt sich allein aus dem Urteil. Dort legt das Gericht dar, was der Angeklagte in der Hauptverhandlung vorgebracht hat. Irrelevant sind demgegenüber wie auch immer geartete Verschriftungen, die der Angeklagte oder sein Verteidiger vorgelesen haben. Sie sind nicht gesonderter Gegenstand des Urkundsbeweises und können daher in der Revisionsinstanz zur Rekonstruktion des Inhalts der Einlassung nicht beitragen. Die Bundesanwaltschaft ignoriert solche unbehelflichen Schriftstücke.

Ich hoffe, der Kollege, der gemeint ist, ignoriert solche unbehelflichen Formulierungen von oben herab.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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10 Antworten zu Unbehelfliche Schriftstücke

  1. Sascha Petzold schreibt:

    Ich glaube Franz-Josef Strauß meine, mann müsse die Ansprüche so hoch hängen, dass man bequem darunter durchkommt.
    Sascha Petzold

  2. fee schreibt:

    Gleich mal nachgeschlagen, und siehe da!: wenn man unter Duden.de „unbehelflich“ eingibt, wird „unbegreiflich“ vorgeschlagen. Aber ungeachtet der bundesanwaltlichen Neologismenschöpfung muss man konstatieren: im Stil vergriffen, inhaltlich aber doch zutreffend und vielleicht sogar… ehrlich? Denn nichts anderes schreibt die StPO im Revisionsrecht vor als zu ignorieren, was nicht Urteil oder Protokoll ist.

  3. rawsiebers schreibt:

    Juristisch vermutlich nichts ganz falsch, von der Formulierung her zum Kotzen!

  4. Meuchelpuffer schreibt:

    Der Generalbundesanwalt heißt Peter Frank.

    • rawsiebers schreibt:

      Falsch: Dr. Peter Frank, soviel Zeit muss sein. Und, zugegeben, Herr Prof. Dr. S. nimmt Stellung im Auftrag des Generalbundesanwaltes.

      • Meuchelpuffer schreibt:

        Nein, da der Doktorgrad nicht Bestandteil des Namens ist, heißt der Generalbundesanwalt auch dann nur Peter Frank, wenn man ganz viel Zeit hat.

  5. rawsiebers schreibt:

    Ok, geb mich geschlagen. Also der Professor im Auftrag des Franks 😉

  6. Non Nomen schreibt:

    Welchen meinen Sie?

    Ooch, Aston „Staatsanwaltsaufreger“ Martin wäre schon schön…

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