Polizei in Baden-Württemberg – ein Haufen karrieregeilen Geklüngels? Stinkt es am Kopf der Polizei?

Manch einer wird diesen Eindruck nicht los. Da werden in Verfahren, in denen alle Ermittler bis hin in die Kreise des Generalbundesanwaltes der festen Überzeugung sind, dass ein Informant die Gründung einer terroristischen Vereinigung verhindern will, Taschenspielertricks in Kaninchen versteckt, um die Langohrenträger dann aus dem Hut zu zaubern, und aus dem Informanten flugs einen Beschuldigten zu machen. Das obwohl jeder unterdurchschnittliche Jurastudent und wohl auch Beamte des Landeskriminalamtes genau wissen, dass man ohne Vorsatz solchen Vorgang auch unter dem Verdacht Verfolgung Unschuldiger subsumieren könnte.

Rechtsfreund, Du ahnst den Hintergrund? Könnte es sein, dass man aus dem NSU-Verfahren die Erkenntnis gewonnen hat, dass verdeckte Ermittler als Beschuldigte prozessual besser verkaufbar sind als als Zeugen? Man weiß es (noch) nicht genau!

Sei es wie es sei, jedenfalls scheint es in dem Verfahren keinen direkt beteiligten Polizisten zu geben, der nicht zwischenzeitlich befördert wurde, egal, wie holprig das Verfahren vor sich hingurkt.

Aber interessant ist e schon, was sich in der Polizei Baden-Württemberg so abspielt. Die Stuttgarter Nachrichten berichten zum Beispiel unter der nachvollziehbaren Überschrift:

Es stinkt am Kopf der Polizei

Ein Dank der grün-schwarzen Landesregierung blieb den Beamten des SEK bislang verwehrt. Im Gegenteil: Im Untersuchungsausschuss des Landtages, der die Affäre um den wegen sexueller Verfehlungen beurlaubten Inspekteur der Polizei aufklären soll, räumte Landespolizeipräsidentin Steffanie Hinz ein, sie wollte die Spezialeinheit gar auflösen. Dass sie tatenlos daneben stand, als der Inspekteur in munterer Runde die Elitepolizisten als „in ihren Strampelanzügen nett anzusehende Jungs“ schmähte. Hinz weder in der Situation selbst noch später den höchsten Polizeivollzugsbeamten des Landes zur Ordnung rief oder ihn auch nur auf diese Verfehlung ansprach.

Polizistinnen und Polizisten des Landes brauchen an ihrer Spitze Vorbilder

Das alles blieb bislang ebenso folgenlos wie die Tatsache, dass die Landespolizeipräsidentin die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses drei Mal anlog – und nur dann zu einer wortreich verdrehten Halbwahrheit fand, als sie in nicht-öffentlicher Sitzung mit der Wahrheit konfrontiert wurde. Eine lügende Chefin von 29.000 Polizistinnen und Polizisten, die die Beamten des SEK nicht vor Schmähungen ihrer Mitarbeiter schützt. Die die Einheit auflösen wollte, die wiederholt mit ihrem Blut die Demokratie in Deutschland verteidigte. Das ist das Sittengemälde, das aktuell von der Polizei Baden-Württembergs gezeichnet wird.

Irgendwie riecht es wirklich nicht besonders gut, ein gammeliger Hautgout, der auch von schwimmenden Hexen oder fliegenden Huren nicht hinweggezaubert werden kann, auch nicht mit unerträglich albernen Grimassenspielen.

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Peter Huth – unendlich viel keine Ahnung und noch mehr Neid

Wie weit kann man sich eigentlich wegschmeißen, wenn man leitende Positionen bei der Springer-Presse hatte? Mit Lügen, Intrigen, Übertreibungen, Propaganda und Fake-News Geld verdienen, dann aber neidisch auf andere sein, die auf ihrem Gebiet Überdurchschnittliches leisten?

Wer das kann? Peter Huth, Wichtigtuer aus der Springer-Schule, der vor Neid platzt, wenn hochspezialisierte Anwälte auf ihrem Spezialgebiet überdurchschnittlich bezahlt werden. Keine Ahnung vom Vergütungsrecht (setzt zum Beispiel Pflichtverteidigervergütung mit der Regelvergütung gleich), aber meckern, meckern, meckern.

Neidzerfressene Scharlatane gibt es hier und da, dieser ist aber mit seinem Artikel: „Was ich mit den Star-Anwälten der Verbrecher-Clans erlebt habe“ so weit in die Unwissenheit, die Lächerlichkeit und Neidzerfressenheit abgedriftet, dass es Schmerzen bereitet.

Soche Sätze wie

Wir reden nämlich von Juristen, die sich mehr oder weniger direkt an Zwangsprostitution, Schutzgelderpressung oder Drogenhandel bereichern. 

oder

Dann ist lediglich eine Verteidigung auf Honorarbasis der geltenden Regelsätze (wie sie auch für Pflichtverteidiger gelten) möglich. Die berechnen sich nach einem komplizierten Schlüssel aus Streitwert und anderen Faktoren und liegen bei einem Bruchteil der Summen, die Top-Anwälte aufrufen.

zeigen entlarvend auf, dass dieser Neidhammel überhaupt keine Ahnung von den gesetzlichen Regelungen der Vergütung von Strafverteidigern hat, sich aber als der große Moralapostel aufspielt.

Lächerlich!

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Rumgeheule auf höchstem Niveau

Es ist beschämend, achtungsvernichtend und eigentlich nur noch peinlich, wenn R3-besoldete Richter (in Baden-Württemberg immerhin fast 9.000,00 € im Monat) im Zusammenhang mit berechtigten Nachfragen von Verteidigern zu ausstehenden Entscheidungen über Pflichtverteidigergebühren plötzlich in öffentlicher Hauptverhandlung lamentieren, dass sie hochbelastet sind (bei Freistellung für ein einziges Verfahren) und quasi am Rande des Zumutbaren in Arbeit fast ersaufen, weshalb die Verteidiger auf unabsehbare Zeit auf die ausstehenden Entscheidungen zu warten hätten (und damit auch auf nicht unerhebliche bereits verdiente Honorare).

Ich möchte nicht wissen, wie laut das Gejammere wäre, wenn bei dieser Kategorie von Staatsdienern das Gehalt auch nur drei Tage zu spät auf dem Konto wäre. Freie Heilfürsorge, keine Rentenversicherungsbeiträge, pünktlich das Gehalt, keine Verantwortung für Angestellte – aber andere „am langen Arm verhungern“ lassen.

Ich persönlich kann mich nicht beklagen, aber wenn ich sehe was mit Kollegen passiert: Achtungsvernichtende Arroganz aus dem Wolkenkuckucksheim – manchmal dauert es, bis Achtung relativiert werden muss und dann leider verlorengeht.

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Wer sich verkleidet, täuscht über sich selbst

In der Zeit der Narren problematisiert die CDU den Kleidungsstil von Abgeordneten und verlangt offenbar, dass sich selbige verkleiden, also so tun, als seien sie anders, als das, was sie nach außen darstellen.

So meldet der www.dernewsticker.de mitten im Karneval:

Union kritisiert legere Kleiderordnung im Bundestag

Die Union wünscht sich von Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern mehr Achtsamkeit bei der Auswahl ihrer Kleidung. 

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – „Die Kleiderordnung im Deutschen Bundestag ist in den letzten zehn Jahren deutlich legerer geworden, auch bei uns in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, aber wie ich mich kleide, ist auch eine Frage des Respekts, den ich gegenüber den Kollegen und der Institution erweise“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) der „Rheinischen Post“. Da habe er bei manch einem Kollegen auch aus der Bundesregierung gelegentlich seine Zweifel. Von einem Vizekanzler Robert Habeck (Grüne), „der die französische Nationalversammlung besucht, hätte ich auch im Jahr 2023 erwartet, dass er eine Krawatte trägt“, so der CDU-Politiker. 

„Ich hoffe, dass uns der Anblick eines Gesundheitsministers in kurzen Hosen auch in Zukunft im Bundestag erspart bleibt.“ Der Vorstandsvorsitzende der Knigge-Gesellschaft, Clemens Graf von Hoyos, hatte zuvor gefordert, dass Parlamentarier wieder mehr auf ihre Garderobe achten müssten. Hoyos sagte der Zeitung: „Die Bürger wollen von gut angezogenen Abgeordneten repräsentiert werden.“

In einer Zeit, in der in Europa Bomben fallen, die Inflation nicht unerhebliche Ängste schürt und der Klimawandel ebenfalls beängstigend fortschreitet, sich darüber aufzuregen, dass der Vizekanzler keine Krawatte (das überflüssigste, sinnloseste und lächerlichste Kleidungsstück der Welt) trägt, zeigt, welch Geistes Kind diese Merzenbecher sind.

Ich jedenfalls habe kein Verständnis dafür, wie man auf die Idee kommen kann, dass Bürger von gut angezogenen Abgeordneten repräsentiert werden wollen. Bürger, insbesondere und auch jüngere, wollen von Abgeordneten repräsentiert werden, die sachkompetent sind, Erfahrung haben in dem, was sie tun und auf Ergebnisse hinarbeiten, die der Gemeinschaft dienen. Solche Abgeordnete können meinetwegen in Unterhosen rumlaufen, immer noch besser als sich verstellende Krawattenträger, die von nichts eine Ahnung haben und nur einen auf wichtig machen.

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Was weg ist, ist weg

Wissensmonster bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Im Landgericht Berlin verhandeln wir so vor uns hin. Eine Zeugin wird vernommen, bei der möglicherweise § 55 StPO im Raum stehen könnte. Für den normalen Nichtjuristen:

§ 55
Auskunftsverweigerungsrecht

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

Diskutiert wird das Auskunftsverweigerungsrecht, weil bei der Zeugin Betäubungsmittelbesitz und nachfolgender Konsum im Raume steht.

Der Sitzungsvertreter grätscht plötzlich laut und wichtig dazwischen und behauptet: sinngemäß (fast wörtlich):

„Was weg ist, ist weg, wenn nichts mehr da ist, gibt es keine Strafbarkeit mehr!“

Alle anwesenden Juristen fallen fast vom Stuhl, aber der gute Mann vertrat ernsthaft die Meinung, dass man zunächst strafbaren Besitz quasi wegrauchen kann. Armes Berlin, was musst Du für Staatsanwälte aushalten.

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