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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
Wolfenbütteler Straße 79, 38102 Braunschweig
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Fax: 0531/27381-27Zweigstelle:
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TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 + 2022: STRAFRECHT (Focus-Spezial TOP-Rechtsanwälte)
Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
Schlagwort-Archive: Rechtsanwalt Strafverteidiger
Wie lang sind drei Wochen? Unterbrechungsfrist nach § 229 I StPO
Vor längerer Zeit habe ich mich in einem Blogbeitrag noch lustig gemacht darüber, dass in der Strafjustiz die Unterbrechungsfrist des § 229 I StPO immer wieder falsch berechnet wird, und habe mich festgelegt, dass die einzig richtige Berechnungsmethode nach 3 … Weiterlesen
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Verschlagwortet mit BGH 6 StR 114/20, Rechtsanwalt Revision, Rechtsanwalt Strafverteidiger, Unterbrechung StPO, Unterbrechungsfrist StPO, Unterbrechungsfrist Strafprozess, Verteidiger Halle, Verteidiger Leipzig
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Anwalt der ersten Stunde (Pflichtverteidigung bei Erstvernehmung)
Bedeutung der Nichtumsetzung der PKH-Richtlinie EU 2016/1919 für erste Vernehmungen bei der Kriminalpolizei Viele haben es noch nicht realisiert, andere viele können mit dem Problem nicht umgehen, noch andere viele sind unsicher: Seit dem 25.05.2019 beeinflusst die Nichtumsetzung der PKH-Richtlinie … Weiterlesen
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Verschlagwortet mit PKH-Richtlinie EU 2016/1919, PKH-Richtlinie EU 2016/1919 Anwalt der ersten Stunde, PKH-Richtlinie EU 2016/1919 Pflichtverteidigung, Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht, Rechtsanwalt Strafrecht, Rechtsanwalt Strafverteidiger, Rechtsanwalt Verteidiger
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Bewegung beim § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
Vorsatzprüfung bei § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) Haftungsrechtlich nicht ganz ungefährlich sind Strafverteidigungen im Umfeld des § 266a StGB, zumal es in diesem Bereich schnell um hohe Summen geht, über die zu reden ist. Insoweit unbedingt beachten, dass … Weiterlesen
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Verschlagwortet mit 266a StGB Vorsatz, § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Rechtsanwalt 266a StGB, Rechtsanwalt Strafverteidiger, Strafverteidigung 266a StGB
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