Kinderpornografie (KiPo)

Der Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes kinderpornographischer Schriften (§ 184b) ist schwerwiegend und soll demnächst durch eine Gesetzesänderung sogar als verbrechen eingestuft werden, ohne dass es einen minder schweren Fall geben soll. Das bedeutet, dass Kinderpornografie (Kinderpornographie oder KiPo) schon dann zu einer Mindeststrafe von einem Jahr führen würde, wenn es sich nur um eine einzige Datei handelt!

Deshalb sofort einen Verteidiger beauftragen, bei mir ist das auch online möglich.

Wegen der Brisanz des Vorwurfes ist auch zwingend sofort auf Antrag der Verteidiger als Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn dieser – wie ich in diesen Fällen – bereit ist, die Sache als Pflichtverteidiger zu bearbeiten. Entsprechende Entscheidungen des Landgerichts Halle ((Landgericht Halle/Saale 10a Qs 59/20 und 10a Qs 77/20) habe ich selbst erstritten.

Also melden, der schnellste Weg ist eine Mail an rechtsanwalt@siebers.ws oder rawsiebers@me.com, auch im Raum Halle, Leipzig, Magdeburg, Dessau usw.