Strafrecht und Strafverteidigung
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Kapitalstrafsachen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
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Wirtschaftsstrafsachen
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Steuerstrafsachen
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Betäubungsmittelstrafsachen
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Sexualstrafsachen
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Jugendstrafsachen
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Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
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Revisionen in Strafsachen
- Wiederaufnahmeverfahren
- und mehr
Ich betreue meine Mandanten im Falle der Inhaftierung auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten, Auslandsbesuche sind selbstverständlich möglich. Ich darf als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Strafsachen an allen deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof auftreten.
In geeigneten Fällen übernehme ich selbstverständlich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger. Die Pflichtverteidigung ist bei mir keine Vertretung zweiter Klasse. In geeigneten Fällen bearbeiten wir auch Nebenklageverfahren, Adhäsionsverfahren und Opfervertretung.
Frei machen muss man sich allerdings von einer Strafverteidigung ala Ingo Lenßen aus dem Fernsehen bei SAT1, diese dort gezeigten Vorgehensweisen haben mit der Realität der Strafverteidigung nichts zu tun.
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich nicht nur zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet, ich trete selbst auch als Referent in Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte auf.
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