Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung zweiter Klasse
Wenn Sie eine Anklage vom Gericht bekommen oder schon zuvor eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, können Sie bei uns kostenfrei erfragen, ob es sich wahrscheinlich bei Ihrem Fall um einen solchen handelt, bei dem Sie damit rechnen können, dass Ihnen das zuständige Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen wird, so dass Sie zunächst keine Kosten verauslagen müssten.
Bei diesem kostenfreien Service betreffend die Frage der Pflichtverteidigung handelt es sich nicht um eine Beratung in der Sache selbst, sondern lediglich um einen Hinweis, ob es sich um einen Fall der so genannten notwendigen Verteidigung handelt.
Bringen Sie Ihre Vorladung oder Ihre Anklage mit, wir werden es für Sie einschätzen. Sie können mir auch einen Scan oder ein Foto schicken über rechtsanwalt@siebers.ws , damit geklärt werden kann, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.
Nach einer Gesetzesänderung kann es schon vor der ersten Vernehmung bei der Polizei zu einer Beiordnung kommen. Lassen Sie sich NIE! von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vernehmen, ohne zuvor einen Strafverteidiger (nicht irgendeinen Anwalt) kontaktieren.
N I E !
Hier noch einige Informationen.
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