40 Jahre und noch nicht genug?

Am 09.04.1984 bin ich als Anwalt zugelassen worden. Von Beginn an lag mein Schwerpunkt im Strafrecht, seit einigen Jahren bearbeite ich so gut wie ausschließlich Fälle aus dem strafrechtlichen Bereich.

Ich danke allen Kollegen, Freunden und Bekannten, die mir zu diesem Jubiläum gratuliert haben.

Noch habe ich nicht genug, es macht mir weiterhin unbändigen Spaß, für die Rechte der Mandanten einzutreten und dabei meine Erfahrung „auszuspielen“. Hin und wieder klappt das ja auch noch ganz gut, und mit „Niederlagen“ und „Nichterfolgen“ kann ich umgehen, weil ich mir nicht vorzuwerfen habe, nicht immer alles versucht zu haben, was mir eingefallen ist.

Die freundlichen Kollegen aus meinem Umfeld wissen, dass Sie mich „zurückpfeifen“ sollen, wenn sie merken, dass ich nicht merke, dass es doch nicht mehr geht.

Ich verlasse mich auf Euch!

Auch Dank an alle Menschen aus meinem Umfeld, die mir geholfen haben, so zu werden, wie ich bin. Und Dank auch an alle, die mir immer wieder mal die Möglichkeit geben, mein Fachwissen und meine Erfahrung zu nutzen, ihnen zu zeigen, dass sie nicht allwissend sind.

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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