Der Irrtum des Herrn Busemann

Die Peinlichkeit, dass der demnächst ausgesonderte niedersächsische Justizminister Bernd Busemann alkoholisiert Auto gefahren ist und demnächst auch noch Landtagspräsident werden will, ist nun einmal geschehen, da beißt kein Eichhorn das Seil ab.

Aber dass Meister Busemann sich möglicherweise das, was geschehen wird, schönredet, weiß er vielleicht noch gar nicht. Soll es ja geben, dass Politiker nicht wissen, was sie tun und sagen.

Busemann wird zitiert:

Er sei mit etwa 0,8 Promille erwischt worden, damit bewege sich das Delikt noch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, und er müsse keine Verfolgung wegen einer Straftat fürchten: „Ich mache da eine Trennlinie.“

Quelle: Ausburger

Und genau da liegt vielleicht das Problem des Herrn Busemann. Ich bin gespannt, ob ihm Blut abgenommen wurde, eigentlich ein „muss“ bei dem Verdacht einer Straftat. Man spricht zwar von angeblichen 0,8 oder 0,9 „Promille“ Atemalkohol bei Busemann, gemessen wird das aber in mg/l, und dann muss man befürchten, dass die Blutalkoholkonzentration im Bereich des Doppelten liegt, also jedenfalls über 1,6 Promille, also 1. Straftat, 2. Lappen weg und 3.MPU!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei „vergessen“ hat, nur deshalb auf die Anordnung einer Blutprobe zu verzichten, weil es sich bei Busemann um Busemann handelt, ICH KANN ES MIR NICHT VORSTELLEN.

Ich wünsche es natürlich Herrn Busemann, dass es nicht vergessen wurde, damit er nicht ungerecht behandelt wird, man hat auch schon gehört, dass die Atemalkoholkonzentration deutlich höher lag als die -allein entscheidende- Blutalkoholkonzentration. Wäre ja schön für ihn, wenn sich herausstellt, dass er sogar noch unter der von ihm selbst propagierten Einstiegsschwelle für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gelegen hat, zumal er selbst Experte in der Selbsteinschätzung ist, denn er hat vor einiger Zeit (Dezember 2010) zu einem Selbstversuch zum Saufen mit Messung geladen. Er weiss ganz sicher, wann wie viel Alkohol zu wie viel Blut im Alkohol Alkohol im Blut führt.

IMG_1014

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Braunschweig, bundesweit, Halle, Leipzig, Magdeburg, Ordnungswidrigkeit, Rechtsanwalt, Strafrecht, Verteidiger abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

7 Antworten zu Der Irrtum des Herrn Busemann

  1. RA Meyer schreibt:

    Soweit ich das bei Herrn Burhoff lesen konnte, wurde die Blutprobe „vergessen“. Hoffen wir einmal, dass Herr Burhoff sich irrt…

  2. Miraculix schreibt:

    „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei “vergessen” hat, nur deshalb auf die Anordnung einer Blutprobe zu verzichten, weil es sich bei Busemann um Busemann handelt,
    ICH KANN ES MIR NICHT VORSTELLEN.“

    Echt nicht? Ich dachte Sie machen das schon länger 😉
    oder haben Sie die Ironie-Tags vergessen weil es sich
    um eine Unverschämtheit handelt …

  3. RA Siebers schreibt:

    Ironie, was ist das?

  4. Mitlesender schreibt:

    Jaja, der Stand der Technik… Seit Jahren schon verwenden die meisten Polizeien ein Atemalkoholvortestgerät, welches sehr wohl einen Promillewert auswirft. Richtig schön mit dem dazugehörigen Symbol nach der Zahl. kein Irrtum möglich.
    So dürfte die umstrittene Angabe zustande gekommen sein.
    Das letztlich das gerichtsverwertbare Messverfahren den mg/l Wert auswirft, ist unschädlich, denn, wie richtig angegeben, muss er grob verdoppelt werden und man landet im Regelfall grob wieder beim Vortestergebnis.
    Da dies aber der einfachere Weg ist, dem Betroffenen seinen Wert mitzuteilen, wird im grundsätzlich der Promillewert gesagt, denn damit kann er was anfangen.
    Viel Aufregung um nix…

  5. Karlos Heinzos schreibt:

    Nach dem Bericht in der FAZ von heute wurde ihm auf dem Revier Blut abgenommen. Ergebnis: 0,8 Promille.

  6. Pingback: Wochenspiegel für die 6 KW., das war der besoffene Justizminister, die Notwehr der Polizei und nochmal das Krümelmonster - JURION Strafrecht Blog

Kommentare sind geschlossen.