Vergewaltigungsopfer behandeln? Nicht bei uns!

Eines kann man der katholischen Kirche nicht vorwerfen: Dass sie nicht konsequent wären.

Wer keine Aufklärung will, kündigt dem Aufklärer. Konsequent!

Wer die Pille danach nicht will, behandelt keine Vergewaltigungsopfer. Konsequent!

Wer aus dieser Kirche jetzt endlich austritt: Konsequent!

Eine vergewaltigte Frau ist von zwei Kölner Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft abgewiesen worden. Hintergrund ist eine Ablehnung von Beweissicherung sowie der „Pille danach“. Sie widerspricht den Grundsätzen der katholischen Kirche.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

Gekreuztes Recht

 

Ergänzung mit Dank an einen Kommentator:

Kirchenaustritt.de

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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9 Antworten zu Vergewaltigungsopfer behandeln? Nicht bei uns!

  1. micra schreibt:

    Die Geschichte ist unfassbar. In den Medien wird sich oft darüber aufgeregt, dass in islamistisch geprägten Ländern vergewaltigte Frauen durch auspeitschen oder ählichen dafür bestraft werden, dass sie vergewaltigt wurden.
    Die katholische Kirche ist hier aber keinen Deut besser. Klar, es ist keine körperliche Strafe, aber wie muss sich die Frau gefühlt haben von zwei Kliniken abgewiesen worden zu sein, deren Träger immer die Nächstenliebe predigt.
    Langsam reift bei mir der Entschluss 30€ zu investieren und mich von diesem Verein zu verabschieden.

  2. Kardinal Meisner schreibt:

    Unerwähnt bleibt, dass die Behandlung bereits stattgefunden hatte (durch die Notärztin) und es nur noch um die Spurensicherung ging.

    Gerne können Sie in Zukunft vollständige Informationen an Ihre Leser weitergeben. Dann vielleicht auch solche Links:
    http://www.beratung-caritasnet.de/

    • Joachim Reichstein schreibt:

      Und das die Behandlung bereits stattgefunden hat rechtfertigt das Vorgehen? Ich glaube nicht, dort wurde ein körperlich und seelisch misshandelter Mensch abgewiesen der bereit war diese für ihn zusätzliche Demütigung in Kauf zu nehmen um den Vergewaltiger hinter Gitter zu bringen.
      Was wäre denn gesetzt den Fall dass die Spuren nicht mehr hätten gesichert werden können weil die Zeit nicht mehr ausgereicht hatte und der Vergewaltiger davon kommt? Hätte die ach so soziale Kirche dann die Verantwortung übernommen? Nein, sicher nicht denn das Motto lautet wohl eher wegschauen statt Verantwortung zu übernehmen.

    • Saskia schreibt:

      Dass nur die Beweissicherung verweigert wurde, rückt die katholische Klinik nicht in besseres Licht. Welchen Zweck erfüllt eine Religion, die Trost und Hoffnung spenden soll, denn noch, wenn sie sich sogar bei medizinischer Hilfe oder Beweissicherung einfach herausredet? Ist das eine neue Vorschrift, um neue Misshandlungen in der Kirche zu vertuschen? Katholische Kliniken sollten in erster Linie Krankenhäuser sein und nicht moralische Prinzipienanstalten. Die Patienten gehen nicht zum Spaß da hin, sie interessieren sich in den seltensten Fällen für die Religionszugehörtigkeit der Klinik – und erst recht wollen sie nicht bevormundet oder im Regen stehen gelassen werden!

      Davon abgesehen hatte RA Siebers in seinem Blogartikel die selbe Information bereitgestellt wie der KStA in seinem Einleitungstext. Es wäre also eher der KStA zu bejammern.

  3. Ludwig Triebel schreibt:

    Was will man auch anderes von einer Organisation erwarten, bei der schon die kirchlichen Kinderficker seit Jahrzehnten in den Genuss der heiligen Strafvereitelung gekommen sind.

    Ich frage mich, warum dieser Club nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

    • Serberino schreibt:

      Ja, es wäre schön, wenn sich auch Strafverteidiger bei ihrer Berichterstattung den Geundsätzen der Objektivität verpflichtet fühlten.

      Genau wie im Strafprozess auch bleibt das ein Wunschtraum. Es stellt sich nur die Frage, wo der Blogverfasser bei so viel moralischer Verlogenheit seine Selbstgerechtigkeit hernimmt.

  4. Lexus schreibt:

    Der Skandal wird aber schon herbeigeschrieben… Es handelte sich um eine telefonische Terminabsprache zwischen zwei Ärzten. Die Frau wurde nicht aus dem Krankenhaus geworfen oder hatte sonst irgendwelche Nachteile.

    Es gibt genug Anwälte die keine Mandate übernehmen, bei denen es um Sexualdelikte geht. Genauso gibt es viele Anwälte die keine Nazis verteidigen. Obwohl man sich einig sind, dass natürlich auch die Beschuldigten eine Strafverteidigung verdient haben, würde man den Kollegen doch nicht vorwerfen, dass sie aus moralischen oder ethischen Gründen solche Aufgaben nicht übernehmen?

  5. Pingback: Wochenspiegel für die 3. KW, das war die Abschiedsfeier ohne Polizisten, der Spaß, ein Honorar zu vereinbaren und das amtsrichterliche Urheberecht - JURION Strafrecht BlogJURION Strafrecht Blog

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