Vorfreude

JVA in Berlin – gefahrgeneigter Aufenthalt

Kommst Du in Berlin in eine JVA, lebst Du vielleicht gefährlicher als „draußen“.

Denn „draußen“ ist es deutlich unwahrscheinlicher, verprügelt zu werden, drogenabhängig zu werden oder wegen vergammelter Nahrung krank zu werden.

Das sieht man zwar bei den zuständigen Justizvollzugsanstalten, Polizeidienststellen,  Staatsanwaltschaften und Gerichten offenbar verhältnismäßig entspannt – so scheint es jedenfalls -, aber zumindest das Bundesverfassungsgericht (BVerfG – 2 BvR 2503/14 vom 05.10.2015) klopft auf die Finger, und einschlägig Geschädigte sollten sich nicht scheuen, den Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu überdenken.

Ein feiner Satz aus der Entscheidung:

Das Kammergericht stellt im Ausgangspunkt zwar zutreffend dar, dass die Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt AMTSPFLICHTEN ZUM SCHUTZ DES LEBENS UND DER KÖRPERLLICHEN UNVERSEHRTHEIT DER UNTERSUCHUNGS- UND STRAFGEFANGENEN TREFFEN (Art. 2 Abs. 2 GG) und dass sich diese Pflicht auch die Verhütung von drohenden Schäden der Häftlinge durch Mitgefangene umfasst.

Ich bin gespannt, ob die schneckengeschwindigkeits-rasenden Ermittlungen wegen einer vermutlichen Vergiftung mehrer Untersuchungshaftgefangener wegen wahrscheinlich vergammeltem Brot diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen werden.

Aussitzen wird mit 198 GVG belohnt.

Scharfe Bürozähne

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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