Einfach mal die Schnauze halten

Keine Aussagepflicht gegenüber der Polizei

Aus aktuellem Anlass mal wieder ein deutlicher Hinweis und dringender Rat:

Weder als Beschuldigter noch als Zeuge besteht eine Verpflichtung, gegenüber ermittelnden (im Nebel stochernden) Polizeibeamten auszusagen.

Auch bei von der StPO nicht gekannten „Erörterungen“, bei denen oft die Polizeibeamten einfach ihre Belehrungspflicht unterlaufen und umgehen wollen, muss nichts gesagt werden.

Die Polizei hat mangels gesetzlicher Grundlage kein Recht und keine Grundlage, eine Aussage zu erzwingen. Polizeibeamten gegenüber dürfen und – so mein dringender Rat – sollten ohne jede Begründung jegliche Angaben verweigert werden.

Das erspart jedem die Überraschung, was nicht selten später an Verdrehung, Verfälschung und Ausgedachtem in der Akte als angeblicher Aussageinhalt auftaucht.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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