Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz

Kreuzige Käuze

Meine vermutete Befürchtung oder befürchtete Vermutung, der NSU-Prozess werde uns die nächsten zwei Jahre (mindestens) mit Peinlichkeiten füttern, bis wir platzen, ist erhört worden; alle geben sich Mühe, diese Vorgabe zu erfüllen.

Jetzt haben wir „Kreuz“. Zugegeben, mich haben diese Dinger im Land der Unwählbaren (CSU) nie besonders gestört, weil meine Mandanten dort oft von den Richtern so unchristlich behandelt wurden, dass niemand befürchten musste, dass diese Kreuze irgendeinen Einfluss auf die Rechtsfindung haben konnten.

Dass aber bajuwarische Bierbauchchristen das NSU-Verfahren nunmehr zum Anlass nehmen, die Trennung von Staat und Kirche völlig ad absurdum zu führen und das Kreuz in der Juristerei als Aufhängungsmuss verlangen, zeigt mit aller Deutlichkeit, welch Geistes Kind diese Amigos sind und dass sie offenbar auserkoren sind, sich mit unwichtigem Quatsch zu beschäftigen.

Auch der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, forderte laut „Bild“: „Das Kreuz gehört dahin, wo es hängt: in den Gerichtssaal.“

Und der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer sagte der „Bild-Zeitung“: „Es gilt die deutsche Rechtsordnung. Das Kreuz bleibt.“

Quelle: newsticker

Angenehm an den Peinlichkeiten im NSU-Verfahren empfinde ich die Tatsache, dass man von solch Wissensbestien wie Herrn Singhammer nicht nur erfährt, wer singt, sondern auch, wo der Hammer hängt, nämlich, dass nach „der deutschen Rechtsordnung“ das Kreuz – insbesondere in Gerichtssälen – vorgeschrieben ist. Bleibt nur die Frage, wie er als Bayer plötzlich Kenntnisse von der deutschen Rechtsordnung erlangt haben will.

Abschließende Frage an Carsten Hoenig: Kann man an Kreuzen eigentlich seinen Hut aufhängen? Der Hänger auf dem Hänger?

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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8 Antworten zu Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz

  1. anwaltoppum schreibt:

    Jesus geht durch die Wüste und trifft dort einen alten blinden Mann, der bitterlich weint. „Warum weinst, Du mein Sohn?“,fragt Jesus.
    „Ich meinen Sohn verloren!“, antwortet der Blinde.
    „Ich helfe Dir suchen. Wie erkennt man ihn ?“, fragt Jesus.
    „Er hat Löcher in den Füssen und in den Händen!“, sagt der Alte.
    „ Papiiiiiii ??“, sagt Jesus.
    „Pinocchio…………………….“, schreit der Alte.

  2. Detlef Burhoff schreibt:

    Die Frage an den Kollegen Hoenig muss m.E. auch lauten, ob man den Hut aufhängen „darf“ 🙂

  3. Katharina schreibt:

    Genau. Damit wir endlich wieder Zeit haben, uns wichtigen Dingen zuzuwenden wie der Frage, ob einem Verteidiger eine einminütige Durchsuchung vor der Verhandlung zugemutet werden kann.

  4. Matthias schreibt:

    Die Frage die sich mir immer wieder stellt, ist ja, warum diese gestörten den ersten geschichtlich erwähnten Masochisten, der es nun wirklich ein bißchen übertrieben hatte, überall aufstellt, den aus dem Mittelalter, der sich nicht traute, zu outen, deswegen keine Spielgefährten fand und sich deshalb mit seiner Peitsche immer selbstbefriedigen musste, aber ablehnt.

  5. JJ Preston schreibt:

    Am interessantesten finde ich ja immer, dass diejenigen mit der größten Angst vor der muslimischen Scharia genau jene größten Verfechter einer christlichen Scharia sind…

  6. Detlef Burhoff schreibt:

    @ Katharina
    Nun hören Sie doch damit auf, die angeordnete Durchsuchung gesund zu beten. Es ist völlig egal, ob sie eine Minute oder eine Stunde dauert, sondern es geht allein darum, ob die Durchsuchung der Verteidiger im Gegensatz zur nicht erfolgten Durchsuchung der Angehörigen des GBA pp. zulässig ist. Und verweisen Sie bitte nicht auf die angeblich vorhandene Rechtsprechung des BVerfG. Die zeichnet sich an der Stelle m.E. nicht durch besondere Begründungstiefe aus.

    Aber es kann Sie doch auch beruhigen: Die Verteidiger haben die angeordnete Durchsuchung (bislang) über sich ergehen lassen.

  7. Pingback: Schon wieder NSU-Verfahren: Das Kreuz muss weg - die nächste Baustelle? - JURION Strafrecht Blog

  8. kj schreibt:

    Die Abbilder von Hinrichtungswerkzeugen, was das Kreuz ja auch ist, haben in einem Gerichtssaal nix zu suchen.

    Das die Verteidiger eine Waffe in den Sitzungssaal schaffen, halte ich eher für abwegig, allerdings das ein Anwalt der Nebenkläger einem Opfer der Angehörigen hilft, um die Angeklagte zu erschießen, nicht gänzlich unvorstellbar. Eine unterschiedliche Behandlung von Anwälten der Nebenkläger und der Angeklagten hätte in der türkischen Presse bestimmt für Schlagzeilen gesorgt.

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