Ein Referendar mit Mut

Referendare als Sitzungsvertreter

Seit vielen Jahren ist es so, dass Referendaren als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft untersagt ist, ohne Rücksprache mit dem Ausbilder oder dem Eildienst Freisprüche zu beantragen, Einstellungen zuzustimmen und andere prozessfördernde Maßnahmen zu ergreifen.

Das führt dann oft dazu, dass ewig lange versucht wird, in der Behörde anzurufen, wobei man sich wundert, wie oft es passiert, dass niemand erreicht wird.

Heute ein Referendar, der wegen der Dauer eines Verfahrens sich davon überzeugen ließ, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Verkehrsunfallflucht nicht mehr verhältnismäßig gewesen wäre.

Dann noch ein richtig gutes Plädoyer mit dem Antrag auf ein dreimonatiges Fahrverbot. Ich konnte mich diesen überzeugenden Ausführungen nur anschließen.

Hut ab!

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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14 Antworten zu Ein Referendar mit Mut

  1. Ben schreibt:

    „…ohne Rücksprache mit dem Ausbilder oder dem Eildienst Freisprüche zu beantragen, Einstellungen zuzustimmen und andere prozessfördernde Maßnahmen zu ergreifen“

    Nun ja… das stimmt nur bzgl. der Zustimmung zu Verfahrenseinstellungen, da diese bekanntlich nicht mehr rückgängig zu machen sind. Freisprüche o.ä. können auch ohne Rücksprache beantragt werden.

    Grüße nach BS

  2. Strafakte.de schreibt:

    Bei meiner StA-Station wurden die Fälle vorher mit dem Einzelausbilder besprochen und die Einzelheiten der Anträge festgelegt. Da konnte auch von vornherein ein Freispruch besprochen werden, dann musste auch nicht mehr angerufen werden. Meist wurde ein Spielraum eingeräumt – z.B. war dann von Freispruch bis 90 Tagessätze je nach Eindruck in der Hauptverhandlung frei entscheiden. Nur Rechtsmittelverzicht durfte man NIE erklären 😉

  3. kj schreibt:

    Ich finde es rechtsstaatlich nicht in Ordnung, wenn eine Person über die Strafe wesentlich mit entscheidet, der gar nicht in der Hauptverhandlung war.
    Finde es auch sehr albern, wenn der Täter voll nach Antrag des Staatsanwalt verurteilt wird und die Staatsanwaltschaft meint, sie müsse noch die Berufung prüfen und daher nicht auf Rechtsmittel verzichtet. Zumal es ihre Richtlinien verbieten, Berufung einzulegen, wenn das Gericht nicht wesentlich vom Strafantrag des Staatsanwaltes abgewichen ist.
    Wenn die meinen, ein Richter sei so unzuverlässig, das er kein Korrektiv zu dem einen oder anderen unsicheren Referendar ist, sollten die keine Referendare zu diesem Richter schicken.

  4. Ein StA und Ref-AG Leiter aus Nds. schreibt:

    “ … Seit vielen Jahren ist es so, dass Referendaren als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft untersagt ist, ohne Rücksprache mit dem Ausbilder oder dem Eildienst Freisprüche zu beantragen, Einstellungen zuzustimmen und andere prozessfördernde Maßnahmen zu ergreifen. … “

    Das ist so nur hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens zutreffend.

    Selbstverständlich darf ein Ref. einen Freispruch beantragen ohne dies zuvor besprochen zu haben. Auch sind Weisungen was zu beantragen ist unzulässig. Natürlich wird mit einem Ref durch seinen Ausbilder vorher besprochen was als Strafe für die vorgeworfene Tat im Falle der Erweislichkeit in Betracht kommt. Eine verbindliche Anweisung ist das aber nicht.

    • sowhy schreibt:

      Das kommt wohl auf die StA an. Bei mir war es in der Station komplett verboten, irgendwas zu tun, was nicht vorher besprochen war.
      Selbst als ich einmal eigenmächtig (in einer Jugendsache) für eine Geldahndung statt Arbeitsstunden plädiert habe, weil der Angeklagte mittlerweile gearbeitet hat und somit für ihn Geld zahlen zu müssen schmerzhafter gewesen war (was auch das Gericht so gesehen hat), durfte ich mir dafür einen Rüffel von meiner Ausbilderin abholen, dass ich nicht angerufen habe.

      Es ist natürlich unsinnig, wenn Referendare, die eigenmächtiges arbeiten lernen sollen, nicht eigenmächtig arbeiten dürfen, aber die Realität sieht anders aus.

  5. Anno Nüm schreibt:

    Habe es genauso erlebt, wie strafakte.de. Die Akten wurden vorher mit dem Ausbilder besprochen. Und von Verurteilung bis Freispruch war dann alles drin (zumindest bei Verfahren mit Zeugen).

  6. RP schreibt:

    Während meiner einen Sitzungsvertretung hatte ich einen wirklich dicken Fisch als Handakte aufgetischt bekommen. Unzählige prozessuale Taten. Einstellung nach § 153a StPO wurde mir nicht erlaubt. Die Vorsitzende schlug gedanklich die Hände über dem Kopf zusammen. Da musste ich glatt meinen Ausbilder anrufen und mein Handy der Vorsitzenden herüberreichen, weil es zu kompliziert wurde (ekelhafter § 170er). Ziel waren mehrere Einstellungen nach § 154 StPO. Am Ende haben wir das Ganze dann doch aufgeschoben, weil Nachermittlungen durchgeführt werden mussten. Ansonsten kamen Einstellungen bei mir nie in Betracht. 😉

  7. TH schreibt:

    4 Punkte für den Handschlag! Mein Referendariat liegt lange zurück. Es gab eine Nachbachstreitigkeit (§223). Geprügelt hatten sich 2 Väter deren Söhne (Ich erinnere ein Alter von ca. 8 Jahren) die „besten Freunde“ waren, in der Schule nebeneinander saßen, sich gegenseitig zu Hause besuchten und dort spielten usw.. Vorgabe war für den Angeklagten 50 Ts zu beantragen. Das wollte mir nicht einleuchten, da ich eine Eskalation der Streitigkeit befürchtet (wie Du mir, so ich Dir). In der Verhandlung appelierte ich an die Vernunft des Angeklagten und des Zeugen, wies auf die Söhne hin, die das Verhalten nicht verstehen könnten und mir rutschte raus:“Eigentlich müssten Sie ein Bier miteinander trinken gehen, anstatt sich auf die Mütze zu hauen. Hier muss ein Handschlag her und keine Strafe.“ Den Handschlag gaben die Beiden sich noch in der Verhandlung und sie versprachen ein Bier miteinander zu trinken. Ich stimmte der Einstellung zu, ohne zuvor Rücksprache zu nehmen, denn ich hätte sowieso kein grünes Licht bekommen. Der Richter war begeistert, mein Sta nicht. 4 Punkte gab es in der Station. Ich finde es heute noch gut!

  8. kj schreibt:

    Wenn die Voraussetzungen des § 153 oder § 153 a STPO vorliegen, muss derjenige, der in der Verhandlung ist, dem Gesetz Folge leisten und darf keine Verurteilung verlangen, das wäre Rechtsbeugung. Eigentlich dürfte, wenn Rechtsstaatlichkeit oberstes Gebot wäre, auch nicht vertagt und angerufen werden.

  9. rawsiebers schreibt:

    @STA und Leiter: Schön mal wieder zu sehen, in welchem Wolkenkuckucksheim diejenigen sitzen, die nicht mehr an der Front sind. „Selbstverständlich“ werden die Referendare zum Teil in Korsetts gezwungen, die mit Recht und Gesetz unvereinbar sind, und selbstverständlich werden sie von einigen Ausbildern zusammengeschissen oder schlecht benotet, wenn sie in der Verhandlung ihrem Gewissen gefolgt sind.

    • Ein StA und Ref-AG Leiter aus Nds schreibt:

      Entschuldigung. Ich bin jeden Tag an der Front (falls Sie dabei eine StA und Ausbildung von Ref. am Arbeitsplatz meinen). Ich bilde Ref am Arbeitsplatz aus und leite Arbeitsgemeinschaften. Mir ist das Innenleben einer StA also deutlich geläufiger als Ihnen Herr Rechtsanwalt. Für die StA in der ich tätig bin, kann ich das von Ihen hier behauptete auschließen.

  10. rawsiebers schreibt:

    Ich sagte doch: Wolkenkuckucksheim

    • Ein StA und Ref-AG Leiter aus Nd schreibt:

      „Wolkenkuckucksheim“ laut Duden: „Fantasiewelt von völliger Realitätsferne, in die sich jemand eingesponnen hat“ Nur damit Ihnen vielleicht die Bedetung des Wortes klar wird.

      Es würden Ihnen ganz gut zu Gesicht stehen, anzuerkennen, dass auch Sie manchmal – so in diesem Fall – von Dingen schreiben von denen Sie zu wenig Ahnung haben. Ich nehme aber an, dass Ihr Ego das wohl nicht zulassen wird.

      • rawsiebers schreibt:

        Es ist schön, dass es erwachsene Menschen gibt, die so unbedarft und blauäugig durch die Welt laufen. Wenn Sie also Ihren Kollegen rigoros alles glauben, dann denke ich genau das von Ihnen, was Sie von mir denken, wenn ich Ihnen sage, dass ich immer von der Unschuld meiner Mandanten überzeugt bin, die mir gegenüber behaupten, unschuldig zu sein.

        Ist doch fein, solche Gemeinsamkeiten zu haben.

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