Wie es ihm gefällt

Übersetzungsmarathon

Im Frankfurter Betonverfahren haben wir einen, sagen wir, Spezialdolmetscher.

Er versteht sich selbst mehr als Ausleger und Interpretierer denn als Übersetzer. Er meint, „das Gesetz“ – welches auch immer er meint – schreibe ihm vor, gerade nicht wörtlich zu übersetzen, vielmehr müsse er gleich den von ihm erkannten – vermuteten? – Sinn zu Papier bringen.

Obwohl er, nachdem er beim Interpretieren erwischt wurde, ausdrücklich zu kennzeichnen, wenn er nicht wörtlich übersetzt hat, beginnt er erneut mit Interpretationen und Ergänzungen, ohne das kenntlich zumachen.

Die Kammer lässt sich das trotzdem gefallen, bügelt einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen ab und vermittelt den Eindruck, ihn halten zu wollen, koste es, was es wolle.

In Beton gegossen. Viele andere Gerichte würden sicher sagen: fürs Klo!

Gerade noch die Kurve bekommen

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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22 Antworten zu Wie es ihm gefällt

  1. Hermann schreibt:

    Ist leider „üblich“. Der Befragte redet fünf Minuten und diskutiert ausgiebig mit dem Dolmetscher, der anschließend zu Protokoll gibt, der Befragte habe „Ja“ gesagt…

    Nicht wenige Dolmetscher scheinen sich mehr als Hilfsverteidiger oder Zeugenbeistand zu sehen, die ihren Landsleuten beistehen wollen. Solange die Antworten aber im Sinne des Gerichts ausfallen, wird das meist nicht beanstandet.

    • rawsiebers schreibt:

      Noch mehr Dolmetscher arbeiten für die andere Seite, weil sie genau wissen, dass sie von Gericht und Staatsanwaltschaft mehr Aufträge bekommen als von Verteidigern. Gilt bestimmt nicht für viele, aber für einige.

  2. Batman schreibt:

    Also wenn der Zeuge sagt: „It was raining cats and dogs“, soll der Dolmetscher übersetzen, dass es „Katzen und Hunde“ geregnet habe??

    • rawsiebers schreibt:

      Selbstverständlich muss er zwingend so übersetzen, er hat nichts zu unterpretieren und auszulegen, er ist lediglich Sprachmittler. Gestattet ist ihm, eine Anmerkung zu machen, dass es sich um eine Redewendung handelt, die eine andere Bedeutung als die wörtliche Übersetzung haben kann (z.B. es regnet Bindfäden oder wie aus Eimern oder einfach stark). Vorrangig ist aber zunächst selbstverständlich und zwingend die wörtliche Übersetzung.

      • RA Ullrich schreibt:

        Na ja, wenn eine Redewendung tatsächlich wie hier im Beispiel „it’s been raining cats and dogs“ eine feststehende Bedeutung hat und die wörtliche Bedeutung ersichtlich unsinnig ist, wird der Dolmetscher schon eine adäquate Übersetzung wählen dürfen bzw. sogar müssen. Die Übersetzung „es hat Katzen und Hunde geregnet“ wäre nämlich inhaltlich falsch. Wer eine streng wörtliche Übersetzung Wort für Wort fordert, bekommt Kauderwelsch nach der Manier von Babelfisch und ähnlichen Programmen. Übersetzen ohne jegliches Interpretieren ist völlig unmöglich. Aber der Dolmetscher muss eben alles, was der Angeklagte/Zeuge sagt, übersetzen und dabei dessen konkrete Wortwahl so genau wie möglich übertragen und mögliche Doppeldeutigkeiten offen legen, nicht nur ungefähr sinngemäß zusammenfassen oder gar vor der Übersetzung noch mal eigenmächtig nachfragen und erst das „Endergebnis“ übersetzen. Die einzige Nachfrage, die dem Dolmetscher erlaubt ist, wäre „Können Sie das bitte nochmal wiederholen, ich habe nicht alles verstanden?“.

      • Tim Slater schreibt:

        Was Sie behaupten, ist schlicht und einfach falsch, und läßt eine völlige Unkenntnis des Vorgangs vermuten.
        — Ein staatlich geprüfter, öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer

  3. Wie in dem Klassiker „Lost in translation“ mit Bill Murray und Scarlett Johansson, nach längerer Anweisung des Regisseurs: „He wants you to turn, look in camera“. (https://youtu.be/FiQnH450hPM)

  4. Sind denn die vom Gericht geladenen und beauftragten Dolmetscher selbständige und unabhängige Dienstleister oder wäre ihr Verhalten an den Auftrag insoweit gebunden, als der Auftraggeber von ihnen eine entsprechende Linie erwartete? Ist denn ihre Funktion die eines Instruments, Kanals, Sprachrohrs? In puncto Spielraum dürfen sie definitiv, ja sollen sie sogar„it was raining cats and dogs“ mit „es schüttete wie aus Kübeln“ o. ä. wiedergeben.
    Dabei müssen sie ja ein grundlegendes Verständnis von Begrifflichkeiten und die Fähigkeit, sich in Denkweise und Mentalität der Prozessteilnehmer hineinzuversetzen, an den Tag legen.
    Sonst funktioniert keine Kommunikation.

  5. rawsiebers schreibt:

    In diesem Fall ging es u.a. um eine Formulierung des Dolmetschers, der „übersetzt“ hatte: „Dafür habe ich kein Geld“. Wie sich später herausstellte, war die wörtliche Übersetzung: „Mir sind die Hände gebunden“. Dass das eine oder sogar mehrere völlig andere Bedeutungen haben kann, liegt auf der Hand. Und genau diese Interpretation, möglicherweise sogar mit dem Ergebnis, dass offen bleiben muss, welche Bedeutung das hatte, obliegt allein dem gericht und nicht dem Übersetzer, der einfach unterschlägt, dass die tatsächliche wörtliche Übersetzung viele andere Möglichkeiten offen lässt.

    • „Dafür habe ich kein Geld“ und „Mir sind die Hände gebunden“ sind wirklich zwei paar Schuhe. Ein Dolmetscher bzw. Übersetzer vom Fach hätte den Ausdruck sinngemäß übertragen, was allerdings nicht immer wortwörtlich geht. Es muss aber einer vom Fach sein 😉

    • Tim Slater schreibt:

      Dann hat er einen Fehler gemacht!

    • Der Dolmetscher hat mit seiner Übertragung „Dafür habe ich kein Geld“ der Originalaussage „Mir sind die Hände gebunden“ eine Wertung getroffen. Die steht ihm nicht zu. Das ist alleine Sache der prozessbeteiligten Juristen. Spielen kulturelle Besonderheiten eine Rolle, so ist das entweder im Voraus vom Verteidiger zu klären und in den Prozess einzubringen, oder eben durch einen sachverständigen Dolmetscher in der Hauptverhandlung.

      • Erika Rubinstein schreibt:

        Es gibt idiomatische Redewendungen. Sie kann man nicht „wörtlch“ übersetzen. Das wäre einfach schlicht und ergreifend falsch. Wer so etwas verlang, hat keine Ahnung. Das hat auch nichts mit der Wertung zu tun.

  6. Erika Rubinstein schreibt:

    Das Problem liegt darin, dass vor Gericht oder sonst wo oft Nicht-Profis stehen, weil Behörden die entsprechenden Löhne bezahlen wollen. Würden überall Profis dolmetschen, dann würde sich diese Diskussion erübrigen. Aber solange Hausfrauen im Rechtssystem tätig sind, haben wir den Salat.
    Apropos: Der Beruf heißt Dolmetscher und nicht Übersetzer, Ein Übersetzer übersetzt nur schriftlich.

  7. B. Behrendt schreibt:

    Wenn besagter Dolmetscher ein Dolmetscher ist, der gemäß eines Landesgesetzes, das die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten der Dolmetscher und Übersetzer bei Heranziehung im Justizbereich regelt, allgemein beeidigt / vereidigt / etc. (die genaue Bezeichnung weicht von Bundesland zu Bundesland ab) ist, bezieht er sich vermutlich auf dieses Landesgesetz (in diesem Fall vermutlich das hessische).
    Als in NRW ermächtigte Übersetzerin (d. h. ich übertrage schriftlich, dolmetsche aber nicht vor Gericht) verstehe ich meine Aufgabe darin, den Leser – also z. B. den Richter – in die Lage zu versetzen, den fremdsprachlichen Text so nachzuvollziehen, als beherrsche er selbst die Fremdsprache. Dazu gehört z. B. auch, bei Schreibfehlern – im Englischen etwa „neally“ – darauf hinzuweisen, dass der Verfasser wahrscheinlich „nearly“ oder „really“ schreiben wollte und diese beiden Möglichkeiten zu übersetzen. Dann muss der Richter sehen, was er aus dieser Information macht.

    • rawsiebers schreibt:

      Genau so und nicht anders ist es!

      • und um das zu gewährleisten, haben die Landesjustizministerien ein gemeinsames Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer erstellt, welches im Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlicht ist (www.justiz-dolmetscher.de) und worauf die Gerichte zugreifen müssen, damit eine fehlerfreie Übertragung des gesprochenen bzw. geschriebenen Wortes sichergestellt wird.

        Wie bereits oben ausgeführt müssen hier halt Profis ran.

        Die Voraussetzungen für die Beeidigung und Ermächtigung der Dolmetscher und Übersetzer sind z. B. „die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit“ und „fachliche Eignung“ aufgrund der Ausbildung, an deren Ende ein Diplom oder eine staatliche Prüfung steht. Allgemein beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer gelten somit als sprachliche Sachverständige, die ihre rechtssprachliche Kompetenz und ihre persönliche Integrität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einbringen. Sie haben ihre Unbedenklichkeit durch Führungszeugnis und die Auszüge aus dem Schuldner- und dem Insolvenzverzeichnis und ihre Fähigkeiten und Sprachkenntnisse durch entsprechende Prüfungen nachgewiesen. Also ist auf uns grundsätzlich Verlass.

        Zu den Details: http://www.strafrechtsblogger.de/4026/2014/10/

  8. B. Behrendt schreibt:

    Ich tue mich mit der Erwartungshaltung einer wörtlichen Übersetzung etwas schwer. Wenn mir ein Schwede sagt, dass sein Kind gestern eingeschult worden sei, was versteht dann ein Deutscher? In der Regel doch, dass das Kind gestern in die Schule kam. Befremdlich wird es für den Deutschen dann, wenn er weiß, dass das Kind noch sehr klein ist. Die Schweden bezeichnen nämlich den ersten Tag in der Krippe als Einschulung. Wäre ich Schwedisch-Übersetzerin oder -Dolmetscherin, würde ich dann auch eher mit „das Kind war gestern zum ersten Mal in der Krippe“ oder ähnlich übertragen, dann das ist hier gemeint und würde auch von einem Schwedischsprachigen so verstanden. Hier muss der Sprachmittler ggf. auch nachfragen, wie alt das Kind ist, um inhaltlich richtig übertragen zu können.

    *Oberbegriff für Dolmetscher und Übersetzer

    • rawsiebers schreibt:

      Auch hier hat der Dolmetscher zunächst zu übersetzen, dass „eingeschult“ gesagt wurde, dass das aber eine altersabhängige Bedeutung haben kann. Nur so geht es, er darf nicht einfach weglassen, dass „eingeschult“ gesagt wurde.

      • B. Behrendt schreibt:

        Aus translationswissenschaftlicher und -praktischer Sicht halte ich dies, sofern klar ist, dass altersbedingt bzw. kontextbedingt nur die Krippe gemeint sein kann, für obsolet, wenn nicht gar unprofessionell. In den einschlägigen Übersetzer- bzw. Dolmetschstudiengängen und -ausbildungen lernt man ja gerade die inhaltlich korrekte Übertragung und nicht das Entlanghangeln an einzelnen Wörten. Hier handelt es sich um einen klassischen Fall, bei dem ein Wort mehrere Übersetzungs- bzw. Dolmetschmöglichkeiten bietet (wenn auch nicht immer mit einer so prägnanten Bezeichnung wie hier in der Ausgangssprache im Beispiel) und nur aus dem Kontext adäquat übertragen werden kann. Wie gesagt, ein die schwedische Sprache auf entsprechendem C2-Niveau beherrschender Richter würde ja auch sofort verstehen, dass der erste Tag in der Krippe gemeint ist. Alles andere würde Verhandlungen nur unnötig in die Länge ziehen. Man denke da nur mal an die etlichen Bedeutungen von engl. „pulp“ und die je nach Bedeutung unterschiedlichen deutschen Benennungen, sodass man diesen Begriff auch nur im Kontext angemessen übertragen kann. Erwarten Sie dann tatsächlich, dass ein Dolmetscher dann alle Bedeutungen in der deutschen Sprache aufzählt?
        Interessanterweise freuen sich, so meine Erfahrung, gerade Juristen immer wieder, wenn sie einen Übersetzer gefunden haben, der nicht bloß Wort für Wort übersetzt, sondern den Inhalt eines komplizierten Rechtstextes erfasst und diesen dann in der Zielsprache entsprechend formuliert. (Ich gehe davon aus, dass dies bei den Dolmetschern genauso gesehen wird.) Genau dieser Ansatz ist professionelle Sprachmittlung.
        (Dolmetscher übersetzen übrigens nicht. Das dazugehörige Verb heißt dolmetschen.)

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