Nun ist er weg
Der Dolmetscher, der im Frankfurter Betonverfahren mehr als Interpretierer und Ergänzer als als Übersetzer aufgespielt hat, ist wegen mangelnder Sachkunde von der Strafkammer von seinen Aufgaben entbunden worden.
Seine Selbstherrlichkeit und Rechthaberei hat diesem ausführlich begründeten Beschluss den Weg geebnet. Peinlich in diesem Zusammenhang die Rolle der Staatsanwaltschaft, die trotz der sich aufdrängenden Unggeignetheit des Sachverständigen zu dem Ablösungsantrag der Verteidigung keine Stellung bezogen hat.
Offenbar ist es den Damen unangenehm, sich Anträgen von Verteidigern anzuschließen, selbst wenn es geradezu zwingend ist, sich von solch einem „Sachverständigen“ zu trennen.
Den Befangenheitsantrag hatte die Kammer doch abgebügelt oder?
Ja, aber sie hat sich nun korrigiert.
Frei interpretierende „Übersetzer“ sind nun beileibe nichts Neues. In manchen (nicht-strafrechtlichen) Verfahren hatte ich gelegentlich den Eindruck, dass sich der Übersetzer als zweiter Anwalt geriert, seine Ratschläge aber keineswegs übersetzt. Neu ist an der vorliegenden Entscheidung bestenfalls, dass sich jemand die Mühe gemacht hat, dagegen vorzugehen. Im Reglefall sind jedenfalls die Gerichte doch glücklich, überhaupt einen Übersetzer gefunden zu haben, was bei exotischen Sprachen, wie Suaheli oder Amharisch, auch nachvollziehbar ist.
Gerade dafür gibt es das von den Oberlandesgerichten geführte gemeinsame Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und ermächtigten Übersetzer: http://www.justiz-dolmetscher.de, in dem auch die gerade genannten Sprachen vertreten sind.
Zur Qualität der Dolmetscher und Übersetzer etwas ausführlicher hier: http://www.strafrechtsblogger.de/4026/2014/10/