Richter und die Mittagspausen

Tunnelblick

So ein Kopf, jedenfalls von innen, manchmal auch von außen, wird mit der Zeit geprägt von dem, was man beruflich tut. Der Blick auf die eigenen Knie reicht, um zu sehen, dass man noch mit seinem öffentlich vergüteten Hintern auf seinem Stuhl sitzt, selbiger, also der Blick, nach oben und womöglich über den Tellerrand könnte die eigene schöne Kemenatenwelt zum Wanken bringen.

Es geht mal wieder ums Geld, den schnöden Mammon, ein geldgeiler Anwalt beklagt sich über ihm nicht gewährte Gebühren.

Das alte Thema, der Längenzuschlag – vertieft soll das hier nicht werden, insbesondere der Kollege und Gebührenpapst Delef Burhoff, der als Ex-Richter auch die Denke seiner Kollegen kennt, hat viel dazu gesagt, geschrieben und zitiert.

Aber das Landgericht Braunschweig hat in einem Beschluss nun der scheuverklappten Einseitigkeit ein Sahnehäubchen aufgesetzt.

Man kennt sie, die Gerichtskantinen, oft mit für Richter und Anhängsel reservierten Premiumtischen, da wird dann abgehangen und getratscht, in den Mittagspausen und so.

Und der Anwalt, insbesondere der von auswärts kommt? Der mag gefälligst sein unheimliches High-Tech-Equipment nutzen und arbeiten, BASTA!

Schließlich sprechen auch die durch verbesserte technische Möglichkeiten erweiterten Möglichkeiten des Rechtsanwaltes, die Zeil der Mittagspause zu seiner freien Bestimmung zu nutzen, dafür, diese von der Verhandlungsdauer abzuziehen.

Sprich: lass uns tratschen und völlen, wir werden auch für unsere Pausen bezahlt, Du bist eh fett genug, störst in der Kantine und kannst ja arbeiten und Geld verdienen in der Mittagspause! Du hast ja Möglichkeiten für Möglichkeiten.

Ja, ja, die eigenen Knie ….

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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13 Antworten zu Richter und die Mittagspausen

  1. Adoptivkind schreibt:

    Huch! Das kenne ich doch.

  2. yvokiwi schreibt:

    Richter arbeiten eben im öffentlichen Dunst

  3. ZV-Ratgeber schreibt:

    Genau. Die Denkpausen und untätigen Freistunden sind einzig für die Gerichte und das dort beschäftigte Personal vorgesehen 🙂 jetzt verstehe ich auch, warum ich am Tag 5 Anläufe unternehmen muss, um irgendwen am Amtsgericht an den Telefonhörer zu bekommen. Und das natürlich auch nur von 09.00 bis 12.00.

  4. Moneypenny schreibt:

    Auch im öffentlichen Dienst wird niemand für seine Mittagspause bezahlt. Warum das bei Anwälten anders sein sollte, ist nicht ersichtlich.

    • James Bond schreibt:

      Tja, man muss Moneypenny wohl zustimmen. Wie jeder andere Arbeitnehmer auch wird ein Richter nicht für die Mittagspause bezahlt .

    • T.H., RiAG schreibt:

      Der Richter kann aber, wenn er denn will, Sitzungsunterbrechungen über Mittag nicht nur zum Essen und zum Labern, sondern auch zum Arbeiten nutzen, und sei es nur um mal einen Blick auf die Tagespost zu werfen. Der Anwalt dagegen kann das nicht. In einem Zwergengericht wie dem meinen gibt es nicht mal eine Kantine. Soll der Anwalt in der Mittagspause im zugigen Flur stehen? Auch dürften die wenigsten Mandanten Lust haben, im Gerichtsflur den eigenen Fall zu besprechen, wo jeder Dödel mithören kann.

      • James Bond schreibt:

        „Wenn er denn will“, kann der Richter natürlich in der Sitzungspause Raubbau am eigenen Körper betreiben. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht .

  5. T.H., RiAG schreibt:

    Das sehen manche Gerichte aber durchaus anders, zB das OLG Karlsruhe (1 Ws 166/13) mit folgendem Leitsatz: „Im Sitzungsprotokoll ausdrücklich als solche bezeichnete oder ersichtlich als solche gewährte Mittagspausen sind bei der Berechnung der für die Gewährung eines Längenzuschlags des Pflichtverteidigers maßgeblichen Dauer der Teilnahme des Pflichtverteidigers an der Hauptverhandlung grundsätzlich und regelmäßig nicht in Abzug zu bringen.“

    Vielleicht liegt es ja daran, dass es in baden-württembergischen Gerichtskantinen anders als offenbar in Braunschweig keine „Premiumtische“ gibt. Wobei mich allerdings schon interessieren würde, was man in einer Justizkantine unter „Premium“ verstehen soll. Ist die Tischplatte aus Nobel-Pressspan? Aus Edel-Resopal?

  6. T.H., RiAG schreibt:

    @James Bond

    Es freut mich sehr, dass Sie den Richterjob für dermaßen stressig halten, dass ein Blick in den Posteingang während der Mittagspause mit einem Raubbau am eigenen Körper gleichzusetzen ist. Gerne lasse ich Sie in dem Glauben.

  7. Hermann schreibt:

    Ich habe mich vom OLG Celle dahingehend belehren lassen, daß die auch vom Kollegen Siebers bemühten Argumente alle an der Realität vorbeigehen. Das OLG hat mit Beschluß vom 12.03.2014, 1 Ws 84/14, ausgeführt:

    „Vielmehr ist darauf abzustellen, dass es nach allgemeiner Auffassung der Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber den Verfahrensbeteiligten entspricht, diesen zur Einnahme einer Mahlzeit und zur Erholung gegen Mittag eine Mittagspause zuzubilligen, und dass hiervon in der Regel auch alle Beteiligten bei einer über die Mittagszeit hinausgehenden Hauptverhandlung ausgehen (OLG Oldenburg aaO). Deshalb sind Mittagspausen anders als sonstige, verhandlungsbedingte Unterbrechungen auch für die beteiligten Rechtsanwälte regelmäßig vorhersehbar und planbar. Es kann daher keine Rede davon sein, dass damit dem Rechtsanwalt entgegen seinen persönlichen Wünschen eine Pause aufgezwungen werde. Es steht jedem Rechtsanwalt aufgrund der Vorhersehbarkeit einer solchen Mittagspause frei, sich in der nicht zur Nahrungsaufnahme und Erholung benötigten Zeit mit anderen Sachen zu befassen und die Zeit so sinnvoll im Rahmen seines Rechts zur freien Berufsausübung zu nutzen. Entscheidend ist, dass in dieser Zeit jedenfalls eine Hauptverhandlung nicht stattfindet und deshalb der Tatbestand, an den die Zusatzgebühr anknüpft, insoweit nicht erfüllt ist. Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber bei Schaffung der Vergütungsregeln einen eigenständigen „gebührenrechtlichen“ Begriff der Hauptverhandlung im Sinn hatte, ergeben sich weder aus dem Gesetz noch aus den Gesetzesmaterialien.
    Soweit der Beschwerdeführer als Argument bemüht hat, dass auch den anderen „professionellen“ Verfahrensbeteiligten, wie etwa Richtern, Staatsanwälten und Protokollführern, die Mittagspause nicht von ihrer Vergütung abgezogen werde, kann auch dem nicht gefolgt werden. In Rede steht hier nicht ein Abzug von einer an sich verdienten Vergütung, sondern die Frage, ob dem Rechtsanwalt für eine Pause ein Längenzuschlag zur üblichen Vergütung zusteht. Dies ist bei Richtern, Staatsanwälten und Protokollführern ebenfalls nicht der Fall.“

    So! Die öffentlichen Bediensteten erhalten ebenfalls keinen Längenzuschlag dafür, daß sie in ihrem heimischen Dienststelle die Mittagspause in der Kantine oder am Schreibtisch verbringen. Also darf der auf dem Gerichtsflur herumlungernde Anwalt, der vielleicht gar keine Mittagspause will, weil er nie eine macht, auch keinen Längenzuschlag erhalten. Das ist logisch. Denn er kann ja ebenfalls seinen Laptop mitnehmen und ein paar Schriftsätze erledigen.

    Ich habe daraus allerdings die Konsequenz gezogen, daß ich in den Verhandlungspausen grundsätzlich keine Mandantengespräche mehr führe oder gar Anträge für die Fortsetzung der Hauptverhandlung vorbereite. Wenn ich aus einer manchmal 2-stündigen Mittagspause komme, beantrage ich gleich die nächste Unterbrechung, weil ich einen Antrag stellen oder mich mit dem Mandanten beraten muß. Ging ja nicht in der Mittagspause, das ist schließlich keine Arbeitszeit.

  8. Pingback: Wochenspiegel für die 40. KW., das war ein ganz später Termin, Helmut Kohl und die Mittagspausen der Richter - Strafrecht Blog

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