Champions League der Steuerhinterzieher – Uli Hoeneß im Endspiel?

Haftbefehl gegen Uli Hoeneß?

Ein Verdacht wie ein Damoklesschwert, richtig viele Millionen sollen es sein, die Uli Hoeneß angeblich steuerlich umgeleitet hat. Jedenfalls wird es so berichtet. Gibt es einen „Schutzpatron für Steuerhinterzieher“?

Nun wird sich mal wieder erweisen, ob es -insbesondere bei einem Mitglied bei den  Unwählbaren (CSU) in Bayern- eine Ungleichbehandlung bei der Justiz gibt oder doch nicht.

Denn die Kriterien

  • überragende Auslandskontakte
  • (angeblich) mehrere hundert Millionen Euro auf Konten in der Schweiz
  • Auslandsimmobilien

würden bei einem „Normalbürger“ ohne jeden Zweifel zu freiheitsentziehenden Maßnahmen führen. Wie wird es bei Hoeneß sein?

Ist er ein Gleicher unter Gleichen oder ein Hoeneß unter Bayern?

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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16 Antworten zu Champions League der Steuerhinterzieher – Uli Hoeneß im Endspiel?

  1. Klaus schreibt:

    Haftbefehl bei einer Selbstanzeige?

  2. rawsiebers schreibt:

    Wenn die Berichte stimmen, war die Selbstanzeige nichts weiter als das zarte Sahnehäubchen auf dem Eisberg der Wahrheit und würde dann -bei jedem anderen, der nicht CSU-Mitglied mit Einfluss ist- sogar in Bayern nicht helfen.

  3. AndiG schreibt:

    Jetzt ziehen wir die geifernde Zunge mal wieder rein und betrachten das –wie wir Juristen das ja sonst auch ständig fordern– mal ganz nüchtern.
    Zum Haftgrund der Fluchtgefahr: Der gute Mann ist Präsident eines Bundesligaklubs, verheiratet und noch dazu Unternehmer in Nürnberg. Wie viel mehr Verwurzelung in seiner Heimat will man denn noch verlangen? Die Selbstanzeige kommt noch dazu.

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr: Er hat mit seiner Selbstanzeige vermutlich, wenn er damit tatsächlich Straffreiheit erlangen wollte, alles offengelegt.

    Es ist schon spannend, dass sich die Strafverteidiger-Community (zumindet die bloggende Teilmenge derselben) „Rechtsstaat! Rechtsstaat!“ schreiend auf die Boulevardmedien stürzt, wenn diese die Aufhebung des Haftbefehls gegen einen heranwachsenden U-Bahn-Schläger hinterfragt, und dann bei dem Verdacht der Steuerhinterziehung durch ein CSU-Mitglied fragt, warum keine freiheitsentziehenden Maßnahmen getroffen werden.
    Weil kein Haftgrund vorliegt, deshalb.

  4. rawsiebers schreibt:

    Mir persönlich ist die Freiheit eines bayrischen Wurstfabrikanten und CSU-Mitgliedes völlig Wumpe, mir stößt aber auf, dass die Frage der Fluchtgefahr bei dem mittellosen Normalbürger, der nicht einmal mehr Geld hat, um aus „seiner Stadt“ herauszukommen, anders beurteilt wird, als bei Personen, die sich jede Reise in wunderschöne Länder, die nicht ausliefern, leisten können. Ich habe mir nicht nur Belize angesehen, dort wird sich auch ein bayrischer Familienvater wohler fühlen als in Stadelheim.

  5. Andreas Klenke schreibt:

    Der Normalbürger wird in Bayern sonst schon wegen Fluchtgefahr in U-Haft genommen, wenn er bloß ein Tante im Ausland wohnen hat

  6. kj schreibt:

    Auch Reiche und Promis und auch CSU Mitglieder haben den Anspruch auf Verhältnismäßigkeit und ein rechtsstaatliches Verfahren.

  7. rawsiebers schreibt:

    Stimmt, aber warum viele andere nicht?

  8. ro schreibt:

    Wer welcher politischen Strömung nahesteht, ist vorliegend völlig unerheblich: In gerichtlichen Praxis wäre jeder andere Bürger in U-Haft (und in Bayern vielleicht noch zum „feindlichen Kämpfer“ erklärt worden).

    Dass H. nicht in U-Haft ist, stellt eine Ungleichbehandlung dar, denn der zu vermutende Steuerschaden läßt eine Freiheitstrafe von 4-7 Jahren vermuten (die Selbstanzeige war hier fast für Nüsse => § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO).

    Daher wird H. vorliegend privilegiert, und zwar erheblich.

  9. malnefrage schreibt:

    @RAWsiebers:
    Nachdem Sie es nicht wissen und die Staatsanwaltschaft sich anders als andere sich mal vornehm bedeckt hält und nur das bestätigt, was Hoeneß selbst miitgeteilt hat (Selbstanzeige + Prüfung der Wirksamkeit) , wird es wohl noch etwas dauern, bis man weiß, ob Herr Hoeneß dem Ermittlungsrichter mal kurz begegnet ist.

  10. kj schreibt:

    Weil der Staat Geld für die Finanzlobby braucht, werden heutzutage reiche Steuersünder aber auch Arbeitslose wegen angeblichem Sozialbetrug besonders heftig verfolgt und der Pöbel gibt seinen Applaus dazu, weil man sich ja nicht zu der Gruppe gehörig fühlt. Gleiche harte Behandlung erfahren sonst nur Ausländer, Pöbel ist ja deutsch,
    Wer fremdes Geld in Millionenhöhe veruntreut, so wie Banker wie Esser und Ackermann, deren Verfahren werden dann gegen Zahlung von Peanuts eingestellt und der Pöbel schweigt dazu.

  11. ro schreibt:

    Sind denn alle besoffen? – Strafbefreiung geht hier nicht! Steht im Gesetz.

    § 371 AO Abs 2 Nr.3 (sorry für den Zahlendreher oben):

    (2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn

    Nr. 3.
    die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.

  12. Marko Gregor schreibt:

    @ ro:

    Einfach mal weiter lesen. Dann kommen Sie zu § 398a AO. (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__398a.html) Dann verstehen Sie auch die anderen.

  13. Pingback: Uli Hoeneß und die Selbstanzeige - reicht sie/es? Und: Mehr als 50.000 €? - JURION Strafrecht Blog

  14. malnefrage schreibt:

    Und schon ist die Vermutung des bloggenden Verteidigers, da werde jemand gleicher behandelt. zunichte:Haftbefehl außer Vollzug gesetzt gegen 5 Mio laut Süddeutscher Zeitung.
    Bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft offenbar in der Lage war, einige Wochen lang den „Deckel drauf“ zu halten und sich nicht wie anderswo („HIV“-Sängerin, Zumwinkel) im Erfolg sonnt.
    Andererseits hatte man auf oberer Ebene vermutlich ein Datenleak, wenn der Herr Ministerpräsident verkündet, er wisse ja schon seit geraumer Zeit von dem Verfahren…

  15. rawsiebers schreibt:

    Die Vermutung des bloggenden Verteidigers, dass ein Haftbefehl zwingend erlassen werden muss, ist bestätigt. Und dass die aus der Portokasse hinterlegte Kaution bei der zu erwartenden Strafe ein extreme Ungleichbehandlung dokumentiert, freut mich (meine Prognose betreffend) auch. Bei einer zu erwartenden Strafe von deutlich mehr als drei Jahren wird man keinen mittellosen HartzIV-Empfänger gegen eine vermögensmäßig vergleichbare Kaution von 500,00 € frei herumlaufen lassen. Der reiche CSU-Wurstfabrikant bleibt gegen einen für ihn lächerlichen Betrag draußen, der arme Nichtsnutz bekommt eine solche Chance NIE!

  16. Jannek schreibt:

    Vermutlich hat sich das Gericht bei der Festsetzung der Kaution am Einkommen gem. letztem Steuerbescheid orientiert. Hihi

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