Hanfbar: BGH hebt Urteil des Landgerichts Braunschweig zum Teil auf

Was lange währt, wird endlich gut? Na ja, die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Verkauf von Hanftee) durch meinen Kollegen Jan Funck und durch mich waren für unsere Mandanten durchaus erfolgreich, zumal der 6. Strafsenat in Leipzig durchaus den Argumenten der Verteidigung gefolgt ist – allerdings nur auf der Vorsatzebene.

Das bedeutet, unsere Mandanten können weiter auf einen Freispruch hoffen, aber alle anderen, die spekuliert haben, mit diesem Urteil sei zukünftig der Verkauf von Tee aus Nutzhanf legal, müssen eine herbe Enttäuschung hinnehmen.

Kernsatz insoweit im Urteil wird sein:

Das Landgericht hat zu Recht angenommen, der von den Angeklagten verkaufte Hanftee sei ein Betäubungsmittel.

Das wird sicher erhebliche Konsequenzen haben, meine erste Einschätzung ist: die Regale aller Anbieter sollten schleunigst geräumt werden!

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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3 Antworten zu Hanfbar: BGH hebt Urteil des Landgerichts Braunschweig zum Teil auf

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