Wendt schon wieder

Halterhaftung – Wählerhaftung

Jetzt hat es ihn wieder, den Wendt, das Obersprachrohr in eigenem Narzismus der Deutschen Polizeigewerkschaft.

Das Raserurteil aus Berlin: Dem Wendt (das ist nicht der Wendler, wenn auch die psychischen Auffälligkeiten nicht unähnlich sind) recht das nicht, jetzt sollen auch noch die Halter ran:

Bei der Frage der Haftung sprach sich Wendt für Gesetzesänderungen aus: „Nahezu alle europäischen Nachbarländer geben den Haltern von Fahrzeugen nicht die Möglichkeit, sich herauszureden. In Deutschland kann der Halter immer noch sagen, ich bin gar nicht gefahren, sondern habe das Auto verliehen.“ Die Polizei müsse dann mit hohem Aufwand ermitteln. Allein in Berlin fordere das jedes Jahr die Arbeitskraft von mehreren Hundertschaften der Polizei. „Hier haben wir noch eine Lücke in Deutschland“, sagte Wendt. Nach der Überzeugung des Gewerkschaftschef muss der Halter für das geradestehen, was mit seinem Wagen passiert.

Quelle: NDR

Also ran an die Halter, wenns knallt, lebenslänglich für die Halter, Leasinggesellschaften, Sixt und Europcar, eigentlich für alle Halter, vorsorglich, ab in den Knast, wer Autohalter ist.

Ich bin auch dafür, und denke weiter. Nicht nur Wendt auf den Prüfstand von Sachverständigen, auch jeden seiner Wähler, oder besser, jedes Mitglied „SEINER“ Gewerkschaft. Jeder, der jetzt noch Mitglied seiner Gewerkschaft bleibt und nicht sofort austritt, auf der Stelle fristlos aus der Polizei rausschmeißen, weil er – wie der Wendt – so verfassungsfeindlich ist, dass er als Polizist nicht mehr zu ertragen ist.

So!

Dampf

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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12 Antworten zu Wendt schon wieder

  1. Non Nomen schreibt:

    Warum sind auf dem Beil -oder ist es eine Axt?- keine Blutspuren zu sehen?

  2. Manfred Tessmann schreibt:

    In die GdP einzreten!

    • rawsiebers schreibt:

      Genau, schnellstens raus aus dem Wendt-Haufen und ggf. rein in die GdP! Die ist wenigstens solide und glaubwürdig und nicht dermaßen unterirdisch populistisch wie die „DeutschePolizeiGewerkschaft“.

  3. Egon schreibt:

    Wäre der Ansatz anders herum nicht richtiger: den Vorstand der Gewerkschaft (analog zum Halter) für jede Verfehlung zur Verantwortung ziehen, die ein Gewerkschaftsmitglied begangen hat. Denn das wäre die logisch zwingende Konsequenz der Wendt’schen Überlegungen.

    • Capitän Schmamill schreibt:

      fahren diese Gewerkschaftsmitglieder mit Herrn Wendts Fahrzeug? Oder wo ist der Haken, dass ich Ihren Vergleich nicht verstehe?

  4. schneidermeister schreibt:

    Klugssch…modus an:
    Bei Leasingfahrzeugen ist der Leasingnehmer Halter, Ihr Szenario eines Rückgriffs auf den Leasinggeber passt also nicht ganz.
    Und den Fahrer eines Mietfahrzeuges von Sixt oder Europcar zu identifizieren dürfte deutlich leichter sein als den eines von der Omma/SchwippschwagerzweitenGrades überlassenen Fahrzeugs, von daher dürfte die Halterhaftung auch da kaum greifen.
    Dass es in anderen Ländern offenbar auch geht (und dort die Mietwagenfirmen wohl nicht ständig ihre Geschäftsführer in den Knast verschwinden sehen) , ist zumindest ein kleiner wahrer Kern im ansonsten krawalligen Geschwurbel Wendts.

  5. Capitän Schmamill schreibt:

    so sehr ich auch das Schaudern kriege, wenn dieser Herr Wendt wichtigtuerisch an keinem Mikrofon oder keiner Kamera vorbeigehen kann, ohne – in der Regel sinnlos – was reinzuplappern, muss ich dem Mann hier in Teilen Recht geben.

    Mal abgesehen von Vermietern oder Unternehmen, deren Fuhrpark von mehreren Mitarbeitern genutzt wird, kann mir niemand erzählen, ein Halter wüsste nicht, wem er sein Auto ausgeliehen hat. Selbst innerhalb mehrköpfiger Familien kann man unterstellen, dass die Feststellung, wer mit der Familienkutsche gefahren ist, keine allzu große Hürde darstellt.

    Und ja, hier hat Wendt mal Recht, wenn er sagt, dass sich viele Verkehrssünder darauf hinauszureden versuchen, sie wüßten nicht wer mit ihrem Auto gefahren ist. Aktuell kann ich dabei sogar auf einen Fall in direkter Nachbarschaft verweisen, wo ein 25-Jähriger hier permanent mit laut aufröhrendem Motor und quietschenden Reifen seine Größe unter Beweis zu stellen versucht. Mehrmals wurde er schon mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt. Zwei Mal gab es ein Fahrverbot – worüber er sich im Übrigen auch noch lustig macht. Vor einigen Monaten hat er es dann abermals massiv übertrieben und ist nachts mit 135 durch einen Nachbarort geknallt – bei erlaubten 40! Dabei wurde er von der Polizei gesehen, die ihm aber nicht folgen konnte. Sie verlor ihn aus den Augen. Die Halterfeststellung anhand des Kennzeichens führte die Beamten dann zur Wohnung des Verdächtigen. Das Fahrzeug stand mit warmer Motorhaube und knisterndem Motorblock vor der Tür, war also kurz zuvor gefahren worden. Man klingelte und fragte nach. Ergebnis: Er sei natürlich nicht gefahren, und er wisse auch nicht wer es war.
    Tolle Wurst! Völlig unglaubwürdig, aber er kann das so machen. Warum? Weil man es ihm durchgehen lässt. Und das wissen diese Typen ganz genau.

    Wer sein Fahrzeug verleiht, hat dafür Sorge zu tragen, dass er weiß wer damit fährt. Unternehmen ist es zuzumuten, dass sie ein Fahrtenbuch führen. Wird bei uns in der Firma auch so gemacht und wirft keinerlei Probleme auf. Fahrzeugvermieter wissen eh, wem sie ein Fahrzeug vermietet haben.
    Und in Familien kann man das ebenfalls regeln.

    Was aber nicht sein kann: Dass sich Verkehrsrowdies immer wieder darauf hinausreden können, sie wüßten angeblich nicht, wer mit ihrem Auto unterwegs war.

    Und mit Verlaub, Herr Anwalt, so sehr ich Ihre Meinung und ihr Blog schätze, aber Ihre Argumente diesbezüglich, sind Bullshit. Aber gut, Sie sind Anwalt. Vermutlich muss man da so argumentieren.

    • rawsiebers schreibt:

      Oh, der Kapitän der Ahnungslosen. Ich bin dankbar dafür, mal wieder zur Kenntnis nehmen zu dürfen, dass nassforsches Herumgequäke nicht immer mit inhaltlicher Qualität gleichzusetzen ist. Glaubwürdigkeit einer Person und Glaubhaftigkeit von Aussagen zu unterscheiden, lernt man schon sehr früh. Und dass hier mit der „Halterhaftung“ in Wirklichkeit gemeint ist, sowohl das Schweigerecht eines Verdächtigen – und das ist der Halter immer – als auch das Recht, zu schweigen, wenn Angehörige belastet werden müssten, in die Tonne getreten würden, merkt man auch, wenn man auch nur ein offenes Auge hat. Und – nur nebenbei -, sowohl das Schweigerecht des Beschuldigten als auch das Schweigerecht, wenn Angehörige belastet werden müssten, hat Verfassungsrang und gehört in ALLEN Rechtsstaaten zu den Grundprinzipien der Rechtsordnungen. Einfach mal nachdenken, bevor man bullschüttet.

    • rawsiebers schreibt:

      Hört sich alles so ein wenig nach einem durchgefallenen Examenskandidaten der Youtube-Universität an.

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