Hallo RTL, BILD, Konsorten und Brandstifter

Kennt Ihr eigentlich?

die Publizistischen Grundsätze, den

Pressekodex?

Schon mal gelesen? Könnt Ihr das? Also lesen? Und wenn ihr lesen könnt, versteht Ihr auch?

Nur ein Beispiel: Ziffer 13 mit der schönen Überschrift

„Unschuldsvermutung“:

Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.

Richtlinie 13.1 – Vorverurteilung
Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind.

Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines „Medien-Prangers“ sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden.

Richtlinie 13.2 – Folgeberichterstattung
Hat die Presse über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines Betroffenen berichtet, soll sie auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch bzw. über eine deutliche Minderung des Strafvorwurfs berichten, sofern berechtigte Interessen des Betroffenen dem nicht entgegenstehen. Diese Empfehlung gilt sinngemäß auch für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens.

Richtlinie 13.3 – Straftaten Jugendlicher
Bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche sowie über ihr Auftreten vor Gericht soll die Presse mit Rücksicht auf die Zukunft der Betroffenen besondere Zurückhaltung üben.

Ach ja, und wusstet Ihr eigentlich, dass es kein Schuldeingeständnis ist, wenn ein in Euren Augen Verdächtiger keine Stellungnahme gegenüber irgendwelchen klebrigen Schmeißfliegen abgeben will, die mit ihrem Mikrofon nötigend und hausfriedensbrechend hinter ihm herlaufen?

Wusstet Ihr das??

Wusstet Ihr, dass es gelogen ist, wenn Ihr den Eindruck erweckt, dass der, der nicht mit Euch redet, ein Täter ist.

Wusstet Ihr das?

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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5 Antworten zu Hallo RTL, BILD, Konsorten und Brandstifter

  1. or schreibt:

    Ich stimme schon der Aufzählung RTL, BILD und Konsorten zu. Allerdings gäbe es noch mehr hinzuzufügen. Immer wenn ich in den öffentlichen rechtlichen zufällig (wirklich zufällig, absichtlich mach ich das nicht) in irgendwelche „Boulevard-Magazine“ hineinschalte, wo gerade über Kriminalität berichtet wird, überkommt mich der reine Ekel. Das bezahle ich schließlich mit meiner „Haushaltsabgabe“.

    • rawsiebers schreibt:

      Ich habe kein Problem, ARD und ZDF sowohl zu den Konsortien als auch zu den Brandstiftern zu zählen. Deren Intentionen sind identisch, nur etwas subtiler verkauft. Und Ahnung von dem, worüber sie berichten, hat KEINER so richtig. Sie wissen alle nur, was sie wollen, nicht, was sie tun. Und was wollen sie? Denjenigen schlachten, von dem sie meinen, dass der Mann auf der Straße es gut findet, dass geschlachtet wird, völlig unabhängig davon, ob man Gefahr läuft, einem vielleicht Unschuldigen seine Existenz oder sein Leben zu zerstören.

      Mediale Unschuldsschlachter!

    • Genötigter schreibt:

      Mal ganz ab vom Vorsatz/Auftrag: Worin unterscheidet sich das von der Berichterstattung der ÖR über UA, SY, LB, RU?

  2. rawsiebers schreibt:

    Bild und Konsorten muss man keinen konkreten Vorwurf machen, dass dort Vorverurteilungen stattfinden, ist Allgemeinwissen.

  3. Pingback: Käse im Papier -Prozessbeginn wegen Raubes mit TodesfolgeStrafrecht in Hamburg und anderswo

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