Die Illusion der richterlichen Wahrheit

Die Aufregung ist groß, überall und bei jedem, bei Juristen und Nichtjuristen bis hin zum Bundesverfassungsgericht (Beschluss 12.12.2012, AZ: 2 BvR 1750/12).

Und das deshalb, weil ein Richter den Mut hatte, das auszusprechen, was täglich in deutschen Gerichten geschieht, nämlich, dass etwas gesucht wird, was nicht die Wahrheit ist.

Warum fangen denn Urteile in Strafsachen nicht mit dem Satz an: „Fest steht ….“, oder: „Wahrheit ist ….“? Nein, sie fangen an mit: „Zur Überzeugung des Gerichts steht fest, dass ….“!

Weil es in allen Gerichtsverfahren, auch in den anderen Verfahrensarten, nicht um die Wahrheit geht, sondern nur und ausschließlich um genau diese Überzeugung des Gerichtes, und diese Überzeugung hat natürlich nichts mit der Wahrheit zu tun, weil die Überzeugung immer eingefärbt ist; von dem, was dem Richter von Parteien, Zeugen und anderen Beteiligten subjektiv aufgearbeitet oder bewusst gelogen zugetragen wird und was er in seinem Kopf daraus macht. Eine subjektive Misch-Masch-Suppe von „Wahrheit“, Lüge, Missverständnis, Glaube, Wunsch und Täuschung!

Das kann mit der objektiven Wahrheit niemals etwas zu tun haben und hatte es auch noch nie; es mag mal näher und mal weniger nah an die objektive Wahrheit herankommen, treffen wird diese Überzeugung die Wahrheit nie.

Mir sind Richter, die das erkennen und sogar aussprechen dann doch lieber als die, die so tun oder noch schlimmer, sogar glauben, als sei ihre Überzeugung mit der Wahrheit gleichzusetzen.

Das ist nämlich falsch, überheblich und realitätsfremd.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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7 Antworten zu Die Illusion der richterlichen Wahrheit

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  2. Mitlesendet schreibt:

    Der wohl beste Beitrag zu diesem Thema. Kurz, aussagekräftig, dicht an der Realität und ohne falsche Empörung. Sehr gut!

  3. kj schreibt:

    Ihre Meinung ist falsch, aber auch richtig.

    Es geht nach dem Gesetz um die tatsächliche Wahrheit, auch wenn diese den Vorstellungen und Ansichten einiger Beteiligter widerspricht. Das Gericht muss sich daher bemühen, die objektiven Fakten und nicht Meinungen und Ansichten zu bewerten.

    Richtig ist, dass die richterliche Überzeugung nicht mit der Wahrheit gleichzusetzen ist, aus den Gründen die Sie schilderten.

    • rawsiebers schreibt:

      Wonach es nach dem Gesetz geht, INTERESSIERT MICH NICHT! Ich muss mit der Realität umgehen, und die führt mir seit 30 Jahren vor Augen, dass es Urteile, die die objektive Wahrheit feststellen, nicht gibt und aus den genannten Gründen auch nicht geben kann.

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