Inflationäre Befangenheitsgeilheit

Darfs auch etwas weniger sein?

Ja, ich vertrete die Meinung, dass es zu den ureigensten Aufgaben eines Verteidigers gehört, für seinen Mandanten Befangenheitsanträge zu stellen, wenn es konkrete Verdachtsmomente dafür gibt, dass bei einem Richter eine Voreingenommenheit vorliegen könnte, die nicht nur auf einer momentanen Unpässlichkeit oder auf Unerfahrenheit oder in Grenzen erträglicher Dummheit beruht.

Ja, ich meine, dass es sogar die Verpflichtung eines jeden Verteidigers ist, solche Anträge mit dem Mandanten zu besprechen und ggf. zu stellen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um dass „Heimatgericht“ handelt, ob es sich um einen Richter handelt, der einem Pflichtverteidigungen zukommen lässt oder mit dem man Tennis spielt oder zusammen Bordelle (nicht gegendert) besucht.

Ich lebe auch (gern) damit, dass mir („Kantholz“) nachgesagt wird, dass ich angeblich früher über solche Vorgehensweise, also das Stellen von Befangenheitsanträgen, nachdenke als andere Kollegen.

In letzter Zeit stelle nicht nur ich aber fest, dass immer mehr Kollegen, von denen einige offenbar von StPO, strafprozessualer Taktik und Fingerspitzengefühl keinen blassen Schimmer haben, auf die Schnapsidee kommen, wegen jeder kleinsten Flatulenz oder sogar prozessgemäßem Verhalten von Richtern sofort mit Befangenheitsanträgen geradezu um sich zu schlagen. Wenn man dann beobachtet, dass trotz dementsprechender Hinweise erfahrener Kollegen geradezu bockig diese verantwortungslose Richtung vertreten wird, verliere ich jedes Verständnis.

Liebe Kollegen, kapiert Ihr eigentlich, was Ihr nicht nur in dem konkreten Mandat alles kaputt schlagt? Ihr gießt auch Kerosin in das Feuer der wahren Konfliktrichter, die wegen Euer bescheuerten und übertrieben Befangenheitsbestrebungen den Spieß umdrehen, und behaupten können, es gäbe „Konfliktverteidiger“.

Bitte einfach mal einen Gang, oder zwei, oder drei zurückschalten und, ganz wichtig und oft durchaus hilfreich: nachdenken!

Scharfe Bürozähne

 

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Inflationäre Befangenheitsgeilheit

  1. T.H., RiLG schreibt:

    Es ist ja nicht so, dass derartige Amok-Antragsteller niemandem helfen. Ok, der eigene Mandant hat nichts davon, aber es gibt ja ein paar Herrschaften, die sich auch nach der jüngsten StPO-Reform Gedanken machen, wie man das Strafverfahren „effizienter“ gestalten könne. Die sind sicher dankbar über Argumentationshilfen, wenn sie das BMJ überzeugen wollen, dass eigentlich der Verteidiger an allem schuld sind….

  2. Pingback: Wochenspiegel für die 8. KW., das war “Befangenheitgeilheit”, beA als Osterei, Fahrverbot für Panzer und RVG-Rezension – Burhoff online Blog

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