Im Zweifel für die Staatskasse

OLG Braunschweig geht nun auch in die Mittagspause

Auf den Gängen herumlungernde Verteidiger sollen für das Lungern nicht bezahlt werden. Eingennützig über ihre Mittagszeit bestimmende Strafkammervorsitzende können nun auch in Braunschweig willkürlich und einseitig beliebig lange Mittagspausen bestimmen, ohne dass der Verteidiger eine Chance hat, die Länge der Pausen zu beeinflussen, und bei der Berechnung der Längenzuschläge gibts dann auch nur noch den gestreckten Mittelfinger.

Der Senat hat sich hinsichtlich dieser zwischen den Oberlandesgerichten im Streit stehenden Frage, für die beide Ansichten vertretbare und nachvollziehbare Argumente anführen, nicht zuletzt im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung jedenfalls in Niedersachsen der bereits von den Oberlandesgerichten Celle und Oldenburg vertretenen Auffassung angeschlossen. An dieser Auffassung hält der Senat weiterhin lest.

Und wir machen das so, weil es die anderen so machen, warum sollten wir kleinen Braunschweiger auch eine eigene, gar vernünftige Meinung vertreten?

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OLG Braunschweig 1 Ws 273/14 vom 22.10.2014

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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4 Antworten zu Im Zweifel für die Staatskasse

  1. RA Splendor schreibt:

    Die Frage war doch nicht, was der Richter in dieser Zeit macht. Der Rechtsanwalt, der die Wartezeit auf dem Flur herumsitzt, weil heimfahren zeitlich nicht möglich ist, der würde auch gerne seine Post bearbeiten oder Texte verfassen. Er ist aber dazu verdammt, nichts zu tun. Und diese Wartezeit bekommt er dann auch nicht bezahlt. Man könnte eine derartige Entscheidungspraxis auch arrogant nennen.

  2. RA Bummel schreibt:

    Man muß doch heutzutage nicht mehr auf dem Flur herumlungern. Mit einem Laptop oder Tablet ist man im Zweifel immer mit der Kanzlei verbunden, kann ein paar E-Mails von Mandanten beantworten und die ohnehin bei vielen auf dem Rechner gespeicherten Fallakten bearbeiten, Schriftsätze fertigen, usw.

    Vielleicht hat einige Richter auch gestört, daß viele Anwälte das tatsächlich so handhaben, also während der Pause anderweitig „verdienen“ und dennoch den Längenzuschlag haben wollen.

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