Gerichts – Gutachter – ein Tummelplatz für Scharlatane?

Gewollte Ergebnisse

Nicht nur in Strafverfahren, auch in Verfahren vor Familiengerichten und anderen Gerichtsverfahren spielen psychologische Gutachten oft eine tragende Rolle. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass die Gutachter zu den Ergebnissen kommen, von denen sie meinen, dass es ihren Auftraggebern (Staatsanwaltschaften, Gerichten) gefällt.

Auch kann oft festgestellt werden, dass schon die Auftragserteilung so formuliert ist, dass die Gutachter nicht lange herumrätseln müssen, welches Ergebnis gewünscht wird.

Und dann Richter, die so tun, als seinen sie selbst Psychologen und könnten überhaupt verstehen oder sogar überprüfen, was ihnen vorgesetzt wird.

„Das Gericht, das sich nach eigener kritischer Würdigung den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat.“

ist ein vor Arroganz und dokumentierter Oberflächlichkeit strotzender Satz, der nicht mehr bedeutet als:

„Das Ergebnis gefällt uns, wir haben es abgeschrieben.“

Und die Realität der Qualität scheint dramatisch schlecht zu sein:

Für den Psychologen Stefan Stürmer ist die in seiner Studie festgestellte mangelnde fachliche Qualität psychologischer Gutachten für Familiengerichte nicht nur ein regionales Problem.

„Das Bundesjustizministerium ist informiert. Diese Woche setzen wir uns zusammen“, sagte Stürmer im Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Stürmer und seine Kollegin Christel Salewski hatten mit ihrem Team alle 116 Gutachten aus den Jahren 2010 und 2011 untersucht, die an vier Amtsgericht des OLG-Bezirkes Hamm in Auftrag gegeben worden waren.

Bei den meisten Gutachten in Sorgerechts- und Umgangsrechts-Streitigkeiten sei dabei „keinerlei wissenschaftliche Methodik zu erkennen“, so der Professor der Fernuniversität Hagen. Die meisten Gutachten entsprächen nicht den fachlichen Standards. „Sie hätten nicht verwendet werden dürfen“, so Stürmer, der sich schockiert über das Ergebnis der Studie zeigte.

Quelle: Newsticker

Hin und wieder habe ich persönlich festgestellt, dass es auch Ausnahmen von diesem gerichtlichen Scharlatan-Tourismus gibt. Hin und wieder!

Der Höllenritt zumJahresende

Zitat des Tages:

„Ich rechne damit, dass ca. 50% meiner Gutachten falsch sind.“ Prof. Dr. Norbert Nedopil

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/dossiers-und-mehr/mollath-wiederaufnahmeverfahren-prozess-100.html … #mollath

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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18 Antworten zu Gerichts – Gutachter – ein Tummelplatz für Scharlatane?

  1. Thomas Lippert schreibt:

    Danke für den letzten Satz.

  2. Dealer schreibt:

    Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass im Gegensatz zu Richtern den Anwälten die Expertise in Aussage- und sonstiger Psychologie und Psychiatrie angeboren sind. Deshalb stelle ich persönlich mir schon seit Ewigkeiten die Frage, warum man Anwälte -notfalls auch gegen ihren Willen wegen der mickrigen Verdienstmöglichkeiten in der Justiz- zu Richtern macht.

    • Sascha Petzold schreibt:

      Es gibt Untersuchungen, welchen Stundenlohn ein Anwalt verlangen müßte, um auf den Lohn einer Richters zu kommen. Ich versichere Ihnen, es gibt viele Anwälte, die diesen Stundenlohn nicht bekommen. Dabei waren noch gar nicht die vielen Kaffeepausen der Richter eingerechnet.

  3. Dealer schreibt:

    Im letzten Satz fehlt ein „nicht“.

  4. rawsiebers schreibt:

    @Dealer Danke, dass Sie hier offenbar als allwissender Vertreter der gesamten Richterschaft deren unreflektierte Arroganz auf so nett platte Weise zum Besten geben. Fragen Sie mal Herrn Mollath, was er von Ihresgleichen hält.

  5. Matthias schreibt:

    Das Problem ist, dass Gerichte, sogar das OLG Celle, selbst dann an solchen Scharlatanen festhält, wenn deren Ungeeignetheit gutachterlich nachgewiesen wurde.

  6. T.H., RiAG schreibt:

    “Das Gericht, das sich nach eigener kritischer Würdigung den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat.“

    Bedanken Sie sich beim BGH, dem hat die Praxis diese Floskel doch letztlich zu verdanken.

  7. Ulf schreibt:

    Ich ersetze, zumindest in Zivilverfahren, den Beweisantrag „Sachverständigengutachten“ zunächst einmal durch den Antrag „Richterlicher Augenschein“. Wenn beides gleichzeitig angeboten wird, entscheiden sich 99% aller Richter für das Sachverständigengutachten, ohne dem Angebot des Augenscheins danach noch nachzugehen, selbst wenn es sich um völlige Pillepalle-Fragen handelt, die mit einem persönlichen Blick auf die Sache viel einfacher geklärt werden könnten. Aber dafür müßte man sich ja aus dem Gericht hinausbewegen…

    Läßt man das Angebot eines SV-Gutachtens (zunächst) weg, muß dann eben ein Augenschein durchgeführt werden. Aber selbst dann hört man gelegentlich die flehende Frage: „Wollen Sie nicht ein Sachverständigengutachten als Beweis anbieten?“ (Streitwert: 300,00 Euro, Sachverständigenkosten: 3.000,- Euro). Angesichts der allseits bekannten miesen Qualität der meisten Gutachten in fast allen Bereichen ein seltsames Begehren…

  8. T.H., RiAG schreibt:

    So ein Quatsch. Wie soll denn der Strafrichter bei einem Ortstermin ermitteln, ob die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB oder des § 64 StGB vorliegen? Und kann der Zivilrichter die Kollisionsgeschwindigkeit berechnen, wenn er sich an die Kreuzung stellt, an der es gekracht hat?

  9. T.H., RiAG schreibt:

    Das „Gespräch mit dem Betroffenen“ nennt man Hauptverhandlung….

  10. Ulf schreibt:

    @T.H.

    Ich sprach ja auch ausdrücklich von Zivilverfahren. Schuldfähigkeitsbeurteilung durch Inaugenscheinnahme geht wohl schlecht. Hingegen benötigt man zum Beweis der Tatsache, wie eine unweit des Gerichts gelegene Kreuzung beschildert, ein Haus äußerlich beschaffen ist oder ein Fahrzeug aussieht, kein Sachverständigengutachten.

    Beispiel: Beweisantrag, ein Auto sei verkratzt, verfüge nur über zwei statt vier Türen, sei grün statt rot lackiert, etc. Das Auto steht auf dem Gerichtsparkplatz. Könnte man mal seinen Hintern bewegen und kurzerhand mit den Parteien in Augenschein nehmen. Statt dessen wird – wenn es eine Partei idiotischerweise alternativ beantragt hat – lieber ein SV-Gutachten in Auftrag gegeben.

    Zugegeben: es gibt auch viele pragmatische Richter, die kurzerhand einen Ortstermin machen. Aber so manche trübe Tasse Marke „Lischen Müller hat während des Studiums in Pappis Appartement gewohnt, die meiste Zeit aber in der Bibliothek verbracht und das AcP auswendig gelernt“ zieht sich erst einmal drei Monate zur Beratung mit sich selbst zurück, verkündet dann noch drei Verkündungstermine, bis nach einem halben Jahr endlich die Entscheidung „Sachverständigengutachten“ getroffen wird, wofür die beweisbelastete Partei bitte 1.000,- Euro Vorschuß zahlen möge. Geht’s noch?

  11. Timothyus Grassi schreibt:

    “Ich rechne damit, dass ca. 50% meiner Gutachten falsch sind.”

    Da kommt dann auch noch genau der Richtige dazu und kommentiert

    „Danke für den letzten Satz“

    Die Problematik geht wesentlich tiefer.

    Ein -nicht nur im Fall Mollath- vorsätzlich korrupt handelnder „Gut“achter kann sich auch noch in aller Öffentlichkeit über die Existenzvernichtung anderer Menschen lustig machen, indem er sich an kaum zu überbietenden Mundstuhl hinten anhängt.

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