Weihnachtsgeschenk

Sprungrevision erfolgreich

Einen Rundschlag hat das Oberlandesgericht Braunschweig (1 Ss 70/13 vom 10.12.2013) kurz vor Weihnachten noch gestartet und auf meine Sprungrevision hin ein Urteil eines Amtsgerichts in seine Einzelteile zerlegt.

Ein Gang durch das Betäubungsmittelrecht mit Hinweisen auf das, was alles so zu beachten ist. Ein Zettel mit angeblichen Dealeraufzeichnungen, dessen Inhalt nicht mitgeteilt wurde; angebliche szenetypische Stückelung von gefundenem Geld, ohne mitzuteilen, um welche Stückelung es sich handelt; keine Darlegung, warum gefundenes Geld zwingend aus Betäubungsmittelhandel stammen muss; keine umfassenden Ausführungen zu den Vermögensverhältnissen, so dass nicht erkennbar ist, warum das Geld nicht auch aus legalen Geschäften kommen kann.

Keine Feststellungen, warum das Pulver Kokain sein muss, und wenn, welchen Wirkstoffgehalt es hat.

Schön, dass meine Revisionsbegründung nicht für die Katz gewesen ist.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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2 Antworten zu Weihnachtsgeschenk

  1. RA Tatouille schreibt:

    Ach, die Kosten sind dem Mandanten meistens egal. Entweder er hat gar kein Geld oder genug Geld. Die braven Menschen aus der mittleren Einkommensschicht, die auf die Kosten schielen, finden sich relativ selten vor dem Strafrichter wieder; und falls doch, handelt es sich meistens um Delikte im Straßenverkehr oder andere Fahrlässigkeitstaten, die rechtsschutzversichert sind.

    Glückliches Norddeutschland, wo die (Sprung-) Revision noch ernst genommen wird! Südlich des Mains bekommt man kaum noch Revisionen bei den OLGs durch. Dagegen ist der BGH ein Revisionsparadies. Ehemalige liberale Hochburgen des Strafrechts werden inzwischen von knallharten „Roll-back“-Richtern dominiert, die es für ein Qualitätsmerkmal zu halten scheinen, die Quote erfolgreicher Revisionen nach unten zu drücken und die eigene liberale Rechtsprechung aus den 70er bis 90er Jahren stillschweigend zu ändern.

  2. Pingback: "Weihnachtsgeschenk", oder: Schlampige Arbeit? - JURION Strafrecht Blog

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