Der Deal, das (un-?)bekannte (Un-?)Wesen

Aus aktuellem Anlass, der hier nicht genannt werden soll, verliere ich einige wenige Worte zum so genannten „Deal“ im Strafprozess.

Das, was ich sage, ist völlig unwissenschaftlich, keine juristische Grundlagenaufarbeitung, kein Beitrag zur Prozessrechtsdiskussion, ich lasse nur meinen Bauch sprechen, der zwar nicht mehr so dick ist wie früher, aber noch genügend Umfang hat, um hin und wieder einen Tipp zu geben.

Eigentlich weiß ich gar nicht so genau, ob ich den Deal mag oder nicht, mal ist es so, mal ist es anders.

Mein Kopf sagt mir, dass diejenigen, die den Deal grundsätzlich verteufeln, eigentlich sicher sein müssen, dass jedes nicht ausgedealte Urteil zwingend besser sein muss als ein ausgedealtes.

Und jetzt kommt mein Bauch: der sagt mir, dass sogar ein schlechter Deal besser sein kann  als ein noch schlechteres Urteil.

Geholfen hat das jetzt niemandem, aber mein Bauch freut sich, dass er mal wieder etwas sagen durfte.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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4 Antworten zu Der Deal, das (un-?)bekannte (Un-?)Wesen

  1. Christoph Nebgen schreibt:

    Lieber Werner, Dein nicht mehr ganz so umfangreicher Bauch hat völlig Recht.

    Wer Deals verteufelt, muss hoffen und harren, dass im streitigen Verfahren etwas Besseres herauskommt. Hoffen und Harren indes macht bekanntlich manchen zum Narren. Dass bei einer streitigen Verhandlung fast nie etwas Besseres herauskommt, sieht man ja schon an der beeindruckenden Freispruchquote von etwas unter 3 %.

    Als Strafverteidiger muss man den Deal eigentlich mögen, nur eben nicht den gesetzlich verordneten, denn der ist ein verlogener Kompromiss. Richtige Deals finden unter der Ladentheke statt, denn da gehören sie hin!

  2. RA Werner Siebers schreibt:

    Lieber Christoph,

    so isses!

  3. kj schreibt:

    Eine Freispruchquote von unter 3 Prozent spricht für eine gut arbeitende Staatsanwaltschaft, die nur die wirklichen Kriminellen bei hinreichende Beweislage anklagt.
    Oder schlecht arbeitende Verteidiger 😉

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