Ordnungsverhüter als Fallensteller
Leider muss man fast tagtäglich feststellen, dass Polizeibeamte sehr oft gar nicht oder falsch belehren, wobei man oft nicht genau herausbekommen kann, ob es sich um schlecht ausgebildete, dumm und dämliche oder hinterhältige Ordnungsverhüter handelt.
Selbst Fritzchen Jurastudent wird früh wissen, dass bei Verkehrsdelikten der verdächtige Fahrzeughalter grundsätzlich als Beschuldigter zu belehren ist. Wird er bei einer Befragung nicht als Beschuldigter belehrt, sind seine Angaben gegenüber einem Polizeibeamten unverwertbar (h.M., für viele OLG Nürnberg, Beschl. v. 04.07.2013 – 2 OLG Ss 113/13 )
Ein besonderer Künstler einer Polizeidienststelle in einer niedersächsischen Großstadt hat jetzt den Kracher gebracht.
Sinngemäß heißt es in der Akte:
Herr XYZ (Anmerkung: der Halter) wollte den Grund der Zeugenvernehmung wissen.
Ich (Anmerkung: der Ordnungs
verhüter) klärte ihn über den Sachverhalt auf und belehrte ihn, dass er als Beschuldigter in einem Strafverfahren darüber belehrt werden würde, wenn er selber sein Fahrzeug gefahren habe.Herr XYZ meinte, dass er immer sein Fahrzeug selber fahren würde. Aber er könne sich an eine solche Fahrt nicht erinnern.
Man möge sich das auf der Zunge zergehen lassen. Da wird einem verdächtigen Halter angekündigt, er werde dann ordnungsgemäß belehrt werden, wenn er zunächst mal zugibt, nicht nur Halter sondern auch Fahrer gewesen zu sein.
Unglaublich, wobei ich noch nicht sicher bin: schlechte Ausbildung, Dummheit oder Hinterhalt.
Kopfschütteln bis zur Ohnmacht!
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