Rummenigge und das Grundgesetz

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Da sitzen sie nun, die beiden Heulsusen, Rummenigge und Hoeneß, und beklagen sich über die – wohl nicht ganz unberechtigte – Kritik an Bayern-Spielern, die etwas gezeigt haben, was der eine oder andere als „Altherrenfußball“ empfunden hat.

Und im Rahmen des Heulsusengebrabbels kramt der Hobbyjurist Rummenigge noch mal schnell Artikel 1 des Grundgesetzes raus (muss allerdings den unglaublich langen Satz ablesen), zeigt, dass er das Ziel des Grundgesetzes und insbesondere von Artikel 1 überhaupt nicht verstanden hat, um dann von der Würde des (bayrischen?) Menschen zu labern, von Würde und Anstand und davon, dass Polemik keine Grenzen mehr kennt.

Oh, warum fällt mir jetzt gerade ein, was sein Wurstfreund Ulrich Hoeneß einem über die „Toten Hosen“, also Menschen gesagt hat, nur weil sie einen Liedtext bayernkritisch verfasst haben:

„Das ist der Dreck, an dem unsere Gesellschaft mal ersticken wird!“

Es ist arrogant, abscheulich und realitätsverweigernd, wenn man sich so äußert, dann aber darüber aufregt, dass die Bezeichnung Altherrenfußball für den Schrott, den Fußballer wie Neuer, Hummes oder Boateng zusammengespielt haben, gewählt wird.

Eigene Nase mal wieder!

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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