Knaller!: Muss Hoeneß-Verfahren wieder aufgerollt werden?

Unerkannt geisteskrank?

Nun, viele haben es über Jahre befürchtet, jetzt scheint sich der Verdacht zu verdichten: Uli Hoeneß könnte seit Jahren unerkannt geisteskrank gewesen sein und jetzt noch sein, falls es stimmt, was die BILD-Zeitung heute meldet:

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Also nochmal, wenn es stimmt (und nur dann), dass er seinen Verdienstorden – wofür hat man ihm den eigentlich nachgeschmissen? Tore, Weißwürste, nicht gezahlte Steuern? – deshalb zurückgegeben haben sollte, weil er sich bei ich-weiß-nicht-wie-viel-Millionen Steuerhinterziehung und einer misslungenen Selbstanzeige mit nachgelegten weiteren irren Beträgen im Geständnis mit der verhängten Strafe „ungerecht behandelt“ fühlen sollte, spräche das in der Tat für den Verdacht, dass er nicht von dieser Welt sein könnte.

Dann ihm ein Freispruch mit unbefristeter Einweisung doch als gerechteres Ergebnis durchaus gegönnt.

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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4 Antworten zu Knaller!: Muss Hoeneß-Verfahren wieder aufgerollt werden?

  1. Wenn der Bericht wirklich stimmt, ist dem Hoeneß echt nicht mehr zu helfen. Dann soll er zusammen mit dem Breno gleich nach Brasilien auswandern.

  2. David schreibt:

    Nun, zunächst ist der Bild da eh nicht zu glauben. Dass weitere Medien die Nachricht 1 zu 1 übernommen haben, macht es nicht besser.

    Wahrscheinlicher ist, dass sich die Bild die Gründe aus der Nase gepopelt hat und man sie sich nicht zu eigen machen sollte.

    Ich tippe hinsichtlich der wohl erfolgten Rückgabe eher auf eine Präventivmaßnahme, bevor der Orden aberkannt wird oder ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird. Oder bevor die Presse sich darauf stürzt. Man kennt sich (immer noch), man versteht sich – und das war schlicht die einfachere Lösung.

    „Erweist sich ein Beliehener durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm die Befugnis zum Tragen des Verdienstordens entzogen werden.“

  3. Andreas Klenke schreibt:

    Vielleicht fühlt er sich ja zu gut behandelt … ?

    • Michael schreibt:

      Genau! Sein untrügliches Rechtsempfinden quält ihn mit der Einsicht, dass er eine härtere Strafe verdient hätte. Diese Einsicht führt ihn folgerichtig zum Schluss, dass er den Verdienstorden nicht verdient hat.

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