Ich nicht, Du nicht, keiner?

Der Deal des Teufels

Alle konnten bis vor einiger Zeit miteinander reden, Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. Richter und Verteidiger, um zumindest größere Verfahren zu strukturieren oder sachgerechte Ergebnisse zu suchen.

Das wird schwieriger, zum Teil unmöglich. Die hohen Herrschaften bei Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben die formalen Anforderungen so hoch gehängt, dass sich viele Beteiligte nicht einmal mehr trauen, überhaupt miteinander zu reden, geschweige denn, Ergebnisse zu suchen.

Sicher muss kein Deal über das Bein gebrochen werden, aber konsequent jedes Gespräch zu verweigern, das muss nun auch nicht sein.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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4 Antworten zu Ich nicht, Du nicht, keiner?

  1. Martin Overath schreibt:

    „Gespräche“ sind in § 257b StPO als Kann-Vorschrift geregelt.
    Für das schlecht gemachte Verständigungsgesetz bedurfte es bereits in 2010 eines Kommentars von 415 Seiten für € 54,00. – Den Gesetzgeber haben Sie und ich z.B. gewählt.

  2. Rabenmutter schreibt:

    Tja, wie gesagt, das Gemotze ist nicht nachvollziehbar.

    Hätten die Verteidiger den Deal gewollt, hätten sie das eine oder andere Revisiönchen weniger einlegen sollen.

    Nu is das Schüppchen kaputt und alles muss durchverhandelt werden.

    Na und? Gibt doch Sitzungsgeld.

  3. Werner schreibt:

    Was passiert, wenn man der Empfehlung von Herrn Siebers folgt, kann man hier nachlesen: BGH, Beschl. v. 24.09.2013 – 2 StR 267/13.

    • rawsiebers schreibt:

      Ah ja, und welche Empfehlung habe ich abgegeben? Doch nur, nicht jedes Gespräch zu verweigern. Und was hat das mit der Entscheidung 2 StR 267/13 zu tun?

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