Facebook – Prahlerei – und die Cops schlagen sich vor Freude auf die Schenkel

Ich sage es einigen Mandanten immer wieder: Lasst die Prahlerei auf Facebook mit Euren 500er Daimlern, Audi A8s, BMW 7ern und anderen Protzkisten, wenn Ihr morgen PKH haben wollt oder Euer Hartz IV abholt.

Einige verstehen es, andere können es nicht lassen.

Was daraus werden kann?!:

Dümmer geht’s nicht: Ein 18-jähriger Amerikaner ist betrunken Auto gefahren und hat damit auch noch auf Facebook geprahlt. Weil ihm die Polizei dadurch zwei Unfälle nachweisen konnte, kommt ihn seine Mitteilsamkeit jetzt teuer zu stehen.

Quelle: Spiegel Online

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Bescheidene Autos tun es auch (zugegeben: nicht immer).

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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8 Antworten zu Facebook – Prahlerei – und die Cops schlagen sich vor Freude auf die Schenkel

  1. HS schreibt:

    Ich sage es einigen Kollegen immer wieder: Lasst die Prahlerei auf euren Blogs wie ihr Euren Mandanten Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug leistet oder dieses zumindest auf besonders abstoßende Weise gutheißt.

    Einige verstehen es, andere können es nicht lassen.

    Hauptsache, das Honorar fließt, und der Anwalt kann sich auf die Schenkel klopfen…

  2. PK schreibt:

    Ich wollte schon fragen, ob ich im Grundkurs Strafrecht hätte besser aufpassen sollen, oder ob mein erster Gedanke, dass sich ein Rechtsanwalt, der einen PKH Antrag für seinen Mandanten stellt, obwohl er doch weiß, dass dieser durchaus vermögend ist, sich selbst wmgl. der Beihilfe zum Betrug strafbar machen könnte – aber diese Frage hat HS für mich dankenswerterweise schon beantwortet. Also manchmal….

  3. rawsiebers schreibt:

    Wollen, stellen, helfen … feine Unterschiede liest man nur heraus, wenn man es will und kein Troll ist.

    • PK schreibt:

      „wenn Ihr morgen (…) oder Euer Hartz IV abholt.“

      Wenn etwas abgeholt wird, dann gehe ich – was zugegebenermaßen bei der PKH und dem Wort „wollen“ anders sein mag – davon aus, dass etwas beantragt und auch bewilligt wurde – sonst könnte man es wohl kaum „abholen“ (und sei es mit oder ohne BMW 7er et. al.).

      • BrainBug2 schreibt:

        Naja, Sie schrieben ja: „…dass sich ein Rechtsanwalt, der einen PKH Antrag für seinen Mandanten stellt,…“ Davon steht aber im Beitrag nicht die Bohne.

  4. Miraculix schreibt:

    Hier liegt das Problem offensichtlich an den Trollen …

  5. Pingback: Fahndung im sozialen Netzwerk geht schief, dank Facebook

  6. rheinahrsinzig schreibt:

    ist schon ne weile her, als ein münchener „star“ anwalt das buch mit dem titel – ich kaufe mir mein recht – schrieb. es lesen, kann man auch heute noch empfehlen!!!

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