Abmahnung wegen Tabelle zur Nutzungsausfallentschädigung

Schwacke – EurotaxGlass´s International AG will Geld

Jetzt geht es los, das geht insbesondere Anwäte an, die sich u.a. mit Verkehrsunfallabwicklung beschäftigen. Wer auf seiner Homepage oder wo auch immer eine Tabelle zur Nutzungsausfallentschädigung von Kraftfahrzeugen eingestellt hat, bekommt es jetzt mit Abmahnungen durch das Büro Kolb pp. aus Mannheim zu tun. Neue Geldquelle oder Ernst, man weiß es noch nicht so genau.

CAPTAIN-HUK schreibt dazu hier:

Die Abmahnung verweist auf einen angeblichen Urheberrechtsverstoß gemäß § 97 UrhG. Inwieweit die jeweils verwendeten Daten tatsächlich dem Schutze des Urherrechtsgesetzes unterliegen und ob auch alle Rechte dem Anspruchsteller zustehen, bedarf im Einzelfall der Klärung.

Anstatt sich mit den Versicherungskonzernen bezüglich des Niederganges der Schwacke-Mietpreisliste auseinander zu setzen, versucht man nun offensichtlich beim “Kleingeld” Boden gut zu machen? Da fragt man sich doch unwillkürlich, wie es um diese Firma bestellt ist? Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, ist der Image-Schaden von Firmen, die auf rigorose “Abmahnung” setzen, wohl kaum wieder gut zu machen?

Uns ist auch so ein Ding zugegangen. Ich habe viel Lust, das durchzufechten. Muss ich wohl dann das KANTHOLZ rausholen, das güldene.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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13 Antworten zu Abmahnung wegen Tabelle zur Nutzungsausfallentschädigung

  1. kj schreibt:

    Schön zu wissen, da wende ich als Zivilrichter demnächst mit der Begründung, die Schwacke-Liste dürfe das Gericht aus Urheberrechtsgründen gar nicht anwenden und wende eben die Fraunhofer Liste an. Die Kopien der Schwacke Liste, die mein Vorgänger gefertigt hatte, werde ich am Montag vernichten. Die kommt bei BGH sowieso besser an. Werde das auf Lehrgängen auch verbreiten.

  2. rawsiebers schreibt:

    Stimmt, sofort jede Nutzung von Eurotax/Schwacke – Informationen unterlassen, einstellen, diese Firma und deren Produkte schlicht ignorieren, Abos kündigen, sofort weg mit denen, damit die sich dann nur noch selbst abmahnen können.

  3. NVM-Konteradmiral schreibt:

    Wer braucht schon eine solche Tabelle, wenn er auch einfach den Kommentator „Miraculix“ fragen kann?

    Mit seinem privaten Fuhrpark, der sage und schreibe 8 Fahrzeuge umfasst, hat er schließlich jede Menge praxisnahe Erfahrung. Irgendein Fahrzeug muss schließlich immer zur Reparatur, äh Nutzungsaufalls-Enschädigung!

    • Miraculix schreibt:

      Der Herr Nuhr hat mal einen guten Ratschlag erteilt, wie zu verfahren ist wenn man keine Ahnung hat. Sollten sie mal googeln.

      • NVM-Konteradmiral schreibt:

        Nuhr: „keine Ahnung – Schweigen Sie!“
        Miraculix: „keine Ahnung – Googeln Sie!“

        Aber wer von beiden war jetzt nochmal der Komiker, und wer der Anwalt?!

      • Miraculix schreibt:

        Nuhr ist kein Komiker und ich bin kein Anwalt.
        Sechs, Setzen.

      • NVM-Konteradmiral schreibt:

        Soviel war klar, dass der „Komiker“-Preis eindeutig an den Transportunternehmer geht. Nuhr ist ja nur ein Comedian.

  4. Miraculix schreibt:

    Ob das Werk Schutz geniesst wird wohl daran zu beurteilen sein, ob es sich um ein Datenbankwerk handelt, die sonst erforderliche Schöpfungshöhe wäre wohl eine unüberwindliche.
    Daran hätte ich einige Zweifel, aber ausschliessen könnte ich das nicht. Aber wenn Sie das Kantholz schon in der Hand haben, werden wir es wohl in baldiger Zukunft erfahren.

  5. Neil schreibt:

    Nun ist ein guter Monat ins Land gegangen, sicher nicht zuviel bei so einer Sache, aber gibt es denn schon Neuigkeiten?

  6. Falko Z. schreibt:

    Ich wurde auch von dieser Anwaltskanzlei exakt wegen dieser Nutzungsausfallgeschichte abgemaht. Mich würde es auch SEHR interessieren wie es weitergelaufen ist.

  7. RA Siebers schreibt:

    Es hat sich bis heute genau gar nichts getan, vielleicht wegen der genialen Vertretung durch den Kollegen http://www.ra-gerth.de

  8. Neil schreibt:

    Hallo,
    also bei mir hat sich heute folgendes getan.
    Die Gegenseite behauptet, 20.000 Euro Streitwert seien mehrfach gerichtlich belegt und fordert als aussergerichtliche Regelung, das ich einen Betrag von 1.500 Euro, der sich aus Anwaltskosten und gemitteltem wirtschaftlichen Schaden iH.v. 500 Euro zusammensetzt, bezahlen soll.
    Ich bin gespannt, wie es nun weitergeht, da ich eigentlich nciht gewillt bin, das zu bezahlen.
    Hat noch jemand so ein „Angebot“ bekommen?

    • Michael schreibt:

      Hallo Neil,
      bin auch Betroffender und würde mich gern in Verbindung setzen.

      Gruß
      Michael

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