Ohrfeigen für das OLG Naumburg durch das Bundesverfassungsgericht

Ich bin nun wahrlich nicht der einzige Jurist, der so seine Zweifel an der Qualität der Strafsenate des Oberlandesgerichts Naumburg hat.

Ich hatte sogar bereits ein Kopfgeld für eine verteidigerfreundliche Entscheidung ausgelobt, das konnte ich zwischenzeitlich an mich selbst auszahlen, weil DER Strafrichter vom Amtsgericht Bernburg einen solchen ungeheuerlichen Bock geschossen hatte, dass selbst das OLG Naumburg an einer Aufhebung des Urteils nicht vorbeikam.

Sei es wie es sei, jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in kurzer Zeit zweimal aufgezeigt, was in Naumburg so abgeht.

Zwei Ohrfeigen, Klatschen, Watschen oder wie man es immer nennen will.

Ich habe zwar keine Hoffnung, dass man sich dort Formulierungen wie:

Das OLG Naumburg hat Bedeutung und Tragweite des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) für die Auslegung und Anwendung der Vorschriften über die Verständigung im Strafprozess nicht hinreichend berücksichtigt.

oder

Es liegt Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens vor. … AG und OLG haben die Mindestanforderungen an die Wahrheitserforschung verkannt.

des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren BVerfG, Beschl. v. 20.12.2023 – 2 BvR 2103/20 und BVerfG, Beschl. v.. 08.11.2023 – 2 BvR 294/22 hinter die Ohren schreibt und sich insbesondere bei der Frage des Grundsatzes des fairen Verfahrens einmal fortbilden lässt, aber zumindest werden die Formulierungen über die Qualität der dortige Sprechung – wovon auch immer – sehr viel deutlicher.

Eine der Koryphäen des deutschen Strafrechts, der Rechtsanwalt Detlef Burhoff, seines Zeichens früher selbst Richter am Oberlandesgericht Hamm, schreibt dazu u.a.:

Auch hier ist man – zumindest ich – wie beim BVerfG, Beschl. v. 20.12.2023 – 2 BvR 2103/20  zur Verurteilung nach einem verständigungsbasierten Geständnis erstaunt, mit welcher Nonchalance AG, OLG und auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zu den maßgeblichen Fragen schlicht übersehen. Ob bewusst oder unbewusst, ist letztlich ohne Belang, denn beides ist gleich unverständlich. 

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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