Über mich
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
—Werner Siebers—
Wolfenbütteler Straße 79, 38102 Braunschweig
Tel.: 0531/27381-0
Fax: 0531/27381-27Zweigstelle:
Ankerstraße 3b, 06108 Halle
Tel.: 0345/77892933Mail: rechtsanwalt@siebers.ws
TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 + 2022: STRAFRECHT (Focus-Spezial TOP-Rechtsanwälte)
Präsident der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.
Netzwerk
Twitter Updates
- Was weg ist, ist weg ungereimtheiten.wordpress.de/2023/01/31/was… 21 hours ago
Archiv
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
Schlagwort-Archive: Verteidiger Leipzig
Wie lang sind drei Wochen? Unterbrechungsfrist nach § 229 I StPO
Vor längerer Zeit habe ich mich in einem Blogbeitrag noch lustig gemacht darüber, dass in der Strafjustiz die Unterbrechungsfrist des § 229 I StPO immer wieder falsch berechnet wird, und habe mich festgelegt, dass die einzig richtige Berechnungsmethode nach 3 … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Verschlagwortet mit BGH 6 StR 114/20, Rechtsanwalt Revision, Rechtsanwalt Strafverteidiger, Unterbrechung StPO, Unterbrechungsfrist StPO, Unterbrechungsfrist Strafprozess, Verteidiger Halle, Verteidiger Leipzig
Kommentare deaktiviert für Wie lang sind drei Wochen? Unterbrechungsfrist nach § 229 I StPO
Minder schwerer Fall im Betäubungsmittelrecht – mal so, mal so
Der Boxer und das Kantholz – das fetzt! Manche (viele?) Richter, insbesondere an Amtsgerichten, haben möglicherweise seit ihrem zweiten Staatsexamen nicht mehr in einen aktuellen Kommentar geschaut, geschweige denn, die sich fortentwickelnde Rechtsprechung verfolgt, selbst wenn sie stramm auf ihre … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein
Verschlagwortet mit Boxer und Kantholz, BtM minder schwerer Fall, Haschisch minder schwerer Fall, Rauschgift nicht geringe Menge, Rechtsanwalt Kantholz, Verteidiger Berlin, Verteidiger Braunschweig, Verteidiger Halle, Verteidiger Leipzig, Verteidiger Rostock, weiche Droge minder schwerer Fall
Kommentare deaktiviert für Minder schwerer Fall im Betäubungsmittelrecht – mal so, mal so