Es wird immer schwieriger, bei Richtern, insbesondere bei etwas dörflich gelegenen Amtsgerichten, zwischen Rechtsbeugung und Scharlatanerie zu unterscheiden.
Ein solches Exemplar ist mir jetzt in einer Kleinstadt im Leinebergland, also einer der verschlafensten Ecken des verschlafenen Niedersachsens untergekommen.
Offenbar ein wenig angestachelt durch ein fern der StPO agierendes amtsanwaltliches mehr bäuerliches Muttertier eignete sich die junge Dame plötzlich Fähigkeiten an, für die ausgewachsene Sachverständige aus dem Bereich der Psychologie und Psychiatrie Jahre und Jahrzehnte brauchen. Obwohl: falsch! Diese Sachverständigen, jedenfalls die ich kenne, haben die spektakulären Fähigkeiten der Richterin nie erreicht und werden sie vermutlich nie erreichen.
Was kann die Zauberfee?
Der einzige Zeuge, ein Polizeibeamter, der bei dem Angeklagten durchsucht hat, berichtet, dass der Angeklagte bei der Durchsuchung einen verklärten Blick gehabt habe. Zauberfee Richterin schaut den völlig vernünftig und unauffällig auftretenden Angeklagten in der Hauptverhandlung mehrere Meter quer durch den Verhandlungssaal an und verurteilt dann zu einer Freiheitsstrafe von unter sechs Monaten auf Bewährung.
Einschub für den Nichtstrafrechtler: Nach § 47 StGB gilt:
Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
Und wie kommt unsere wahrsagende Hellseherin zu der Unerläßlichkeit zur Einwirkung auf den Täter? Na klar, weil der Angeklagte anhaltend betäubungsmittelabhängig ist, was sie obersachverständig, wie sie ist, deshalb feststellen kann, weil ein Polizist von einem verklärten Blick spricht und sie sich einen solchen beim Angeklagten in der Hauptverhandlung auch zusammenspinnt.
Es sind genau diese Ungeheuerlichkeiten, die mich daran hindern, mit diesem Job aufzuhören. Ich will, solange ich kann, solchen sich selbst überzuckernden Scharlatanen und Scharlataninnen das Handwerk legen.

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