Peter Huth – unendlich viel keine Ahnung und noch mehr Neid

Wie weit kann man sich eigentlich wegschmeißen, wenn man leitende Positionen bei der Springer-Presse hatte? Mit Lügen, Intrigen, Übertreibungen, Propaganda und Fake-News Geld verdienen, dann aber neidisch auf andere sein, die auf ihrem Gebiet Überdurchschnittliches leisten?

Wer das kann? Peter Huth, Wichtigtuer aus der Springer-Schule, der vor Neid platzt, wenn hochspezialisierte Anwälte auf ihrem Spezialgebiet überdurchschnittlich bezahlt werden. Keine Ahnung vom Vergütungsrecht (setzt zum Beispiel Pflichtverteidigervergütung mit der Regelvergütung gleich), aber meckern, meckern, meckern.

Neidzerfressene Scharlatane gibt es hier und da, dieser ist aber mit seinem Artikel: „Was ich mit den Star-Anwälten der Verbrecher-Clans erlebt habe“ so weit in die Unwissenheit, die Lächerlichkeit und Neidzerfressenheit abgedriftet, dass es Schmerzen bereitet.

Soche Sätze wie

Wir reden nämlich von Juristen, die sich mehr oder weniger direkt an Zwangsprostitution, Schutzgelderpressung oder Drogenhandel bereichern. 

oder

Dann ist lediglich eine Verteidigung auf Honorarbasis der geltenden Regelsätze (wie sie auch für Pflichtverteidiger gelten) möglich. Die berechnen sich nach einem komplizierten Schlüssel aus Streitwert und anderen Faktoren und liegen bei einem Bruchteil der Summen, die Top-Anwälte aufrufen.

zeigen entlarvend auf, dass dieser Neidhammel überhaupt keine Ahnung von den gesetzlichen Regelungen der Vergütung von Strafverteidigern hat, sich aber als der große Moralapostel aufspielt.

Lächerlich!

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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