Ungleichbehandlung wegen einschleimenden Respektes?
Es gibt mittelprächtig verschlafene Städtchen, in denen es offenbar zur Meidung von Brüchen im Karrierefortkommen als Vorsitzender einer Strafkammer gehört, vermeintlichen Respektspersonen von der Staatsanwaltschaft, altgedienten abteilungsleitenden Oberstaatsanwälten, dorthin zu kriechen, wo bei anderen eher der Durchgang von Stoffwechselendprodukten im Vordergrund steht.
Da outet sich z.B. ein solcher durchaus achtenswert um eine offene Verhandlungsführung bemühter und ansonsten auch souveräner Vorsitzender, der auch noch andere leitende Funktionen in dem Gericht bekleidet, als unfairer Ungleichbehandler, wenn es um den Umgang mit den Verfahrensbeteiligten geht.
Kommt von einem der Verteidiger mal eine etwas härtere Formulierung, gibt es tadelnde oder zumindest schnippische Kommentare, prustet aber der grobschlächtige, jede Annäherung verweigernde, unfreundliche, ungehobelte, nicht gerade StPO-feste Herr OStA irgendwelche dummdreisten Sprüche in den Raum, wird das geflissentlich übergangen.
Wir der Herr Vorsitzende auf diese sich aufdrängende Ungleichbehandlung angesprochen, wird er – ganz Politiker – zu einem Laberkopp und redet so lange um den heißen Brei, bis er glaubt, das Problem zerfasert zu haben.
Kein Einzelfall, leider. Ich verstehe nicht, warum ein durchaus ansonsten oft souveräner Vorsitzender nicht einmal das Gesäß in den Beinkleidern haben kann, auch solch unterbelichteten Bollerköppen, die ihre eigene Ungeeignetheit durch cholerisches blödes Rumgeblöke unterstreichen müssen, nicht auch genauso deutlich die Grenzen aufzeigen können, wie nicht minder kläffenden Verteidigern.
Mal nachdenken, die Damen und Herren Vizepräsidenten oder höher. Auch auf die Pension zugehenden Oberstaatsanwälten kann man mal deutlich machen, wie platt, dumm und unpassend das ist, was sie fabrizieren. Denen gehört kein übermäßiger einschleimender Respekt gezollt.
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.