Unanständiges Organ …

… der Rechtspflege

Ich habe mit einem Foto berichtet über den Datenschutz in einem Landgericht mittlerer Art und Güte; bewusst habe ich (bisher noch) darauf verzichtet, mitzuteilen, in welchem Landgericht dieses Foto gemacht wurde. Ein Journalist hatte die gelbe Kiste auch gesehen und sich seine Gedanken gemacht.

Gleichwohl meinte ein hochdotierter Verwaltungsmensch, mich zu ihm rufen lassen zu müssen, um mir zunächst die Hausordnung desselben Landgerichts auszuhändigen mit dem Hinweis, dass man sich genehmigen lassen müsse, in dem hohen Hause fotografieren zu dürfen. Angeblich hänge diese Hausordnung auch in irgendeinem Schaukasten.

Dann erwähnte er in einem Halbsatz, dass es ihn natürlich ärgere, dass das in „seinem“ Gericht vorgekommen sei, um mir dann den Spieß auf mich drehend seine Unkenntnis in der Rollenverteilung von „Organen“ zu offenbaren.

Nun in den Beschimpfungsmodus umschaltend wollte er mir erklären, welche (moralischen?) Pflichten ich als „Organ der Rechtspflege“ seiner Meinung nach habe. Zu meiner Freude gab er mir also die Chance, ihm zu erklären, dass Anwälte gerade keine „Organe der Rechtspflege“ sondern „unabhängige Organe der Rechtspflege“ (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung) sind.

Als er dann noch ins unangenehm oberlehrerhafte Beschimpfe abdriftete und meinte, es sei nicht „anständig“ gewesen, dass ich auf diesen Daten-Hammer hingewiesen habe, war das Gespräch für mich beendet.

Er schrie mir noch fragend hinterher, ob er jetzt auch mit einem Blogartikel rechnen könne. Ich habe ihm versprochen, mir das zu überlegen. Hier ist das Ergebnis der Überlegung.

Um eines klarzustellen: Nicht auf denjenigen, der sicher versehentlich diese Kiste mit Inhalt öffentlich hat herumstehen lassen, wollte ich hinweisen, sondern darauf, dass die für das Personal verantwortlichen Personen eines Gerichtes – wie z.B. mein Gesprächspartner – nicht in der Lage gewesen sind, das Personal so zu schulen, wie es sich gehört und dem Personal die Brisanz des Datenschutzes deutlich zu machen, und nicht in der Lage waren, Wege zu finden, solche Pannen organisatorisch völlig auszuschließen.

Und, wer meint, andere, die auf Missstände hinweisen, als unanständig bezeichnen zu dürfen, bekommen bei mir immer wieder gern einen Platz für einen Blogartikel. Ich bin für jeden Themenlieferanten sehr dankbar.

PS.: Ich war übrigens vor der Beschimpfung durchaus bereit, den ursprünglichen Blogartikel zu entfernen, um so das Thema abzuschließen; daran hatte der für dieses Datenleck verantwortliche Herr aber offenbar gar kein Interesse.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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