Betrug oder Irrtum

Die HUK mal wieder!

Ich musste heute folgendes Fax schreiben:

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich zur Kenntnis, dass Sie sich dem Verdacht aussetzen, möglicherweise einen Irrtum erregen zu wollen, um mich zu einer Vermögensverfügung, nämlich auf den Verzicht eines Teils der mir zustehenden Gebühren zu bringen.

Bei der Berechnung des Streitwertes haben Sie offenbar gezielt die Gutachterkosten unterschlagen, um meine Gebühren zu mindern.

Die richtige Abrechnung anbei, Weiterungen demnächst. Frist zur Zahlung (Eingang: 30.06.2017).

Was war geschehen?: Die HUKkeduster übernehmen schon mal vorsorglich bei der Abrechnung eines Verkehrsunfalls die Berechnung meiner Gebühren, „vergessen“ aber beim Streitwert, die Gutachterkosten mitzuberechnen. Rein „zufällig“ fielen meine Gebühren dann in eine geringere Gebührenstufe. Differenz brutto zwar „nur“ 60,00 €, aber wenn die das bei jeder Gelegenheit machen, ist für den Vorstand sicher jährlich ein neuer AMG S 65 drin, oder fahren die schon Bentley?

Cents

 

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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5 Antworten zu Betrug oder Irrtum

  1. Non Nomen schreibt:

    Die HUKkies und ihre Freunde fahren angeblich alle Aston Martin.

  2. RA Thomas schreibt:

    Ebenfalls beliebt: erst einmal gar nicht zahlen und die Zahlung von der Einreichung des gesamten Schriftverkehrs abhängig machen, sozusagen als „Leistungsnachweis“, damit man dann die Gebühren auf ein „angemessenes“ Niveau (also das, was die Versicherung für angemessen hält) kürzen kann. Kommt natürlich aus Gründen der Schweigepflicht überhaupt nicht in Betracht und ergibt sich entgegen der Auffassung der Rechtsschutzversicherungen auch nicht aus dem VVG, den ARB oder der dazu ergangenen Rechtsprechung.

    Solchen Versicherungen teile ich immer mit: a) für Ihre Versicherten nur noch auf Vorschußbasis, b) ich diskutiere nicht über meine Gebühren und arbeite nicht mit Versicherungen zusammen, die diskutieren wollen => Rechnung an Mandanten. Soll der sich mit seiner Versicherung herumschlagen. Das betrifft vor allem einige Rechtsschutzversicherer, die ganz am Anfang des Alphabeth stehen.

  3. raloessel schreibt:

    @ RA Thomas:

    Kollege Siebers hat gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer abgerechnet. Nicht gegenüber der RS des Mandanten.

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