Keine Jagd von Verkehrssündern mit Dashcams
Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte: Horst-Werner Nilges, alias „Knöllchen-Horst“, darf keine Dashcams mehr benutzen, um Verkehrsverstöße in seiner Umgebung aufzuzeichnen und anzuzeigen.Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, hat dem speziellen Hobby des in der Öffentlichkeit als „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordenen Mann aus dem Harz mit einer datenschutzrechtlichen Anordnung ein Ende gesetzt. Er hatte es sich zur Aufgabe gemacht, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer auch bei fehlender eigener Betroffenheit zur Anzeige zu bringen. Als Beweismittel hatte er auf Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz befestigten sogenannten Dashcams zurückgegriffen. Dies war dem Mann datenschutzaufsichtsrechtlich untersagt worden.
Quelle: regionalgoslar.de
Vielleicht merkt der Mann irgendwann, dass er sich selbst vom Jäger zum Gejagten macht, mich sollte es nicht wundern, wenn irgendwann irgendwer auf die Idee kommt, zu beantragen, den Jäger zum UNTERSUCHTEN zu machen.
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