Mitteldeutsche Zeitung und die Journalistenkunst
Was vermeintliche „Journalisten“ auch in kürzesten Artikel so alles verzapfen können, ist traurig bis bitter, hin und wieder reicht für den Lacher schon die Überschrift.
Feines Beispiel aus der „Mitteldeutschen Zeitung“, auch „MZ“ genannt:
Mutter der Freundin getötet: 16-Jähriger Hallenser wegen versuchten Mordes angeklagt
Bis zu zehn Jahre Haft drohen einem 16-Jährigen, der sich ab Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Halle verantworten muss. Wie in Verfahren gegen Jugendliche üblich, wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Die Anklage wirft dem 16-Jährigen vor, im November 2016 die Mutter seiner Freundin mit einem Messer in Gesicht, Hals und Rumpf gestochen zu haben. Dabei wurde die Frau lebensgefährlich verletzt und musste sofort operiert und auf der Intensivstation versorgt werden.
Schon die Überschrift lässt leichte Zweifel zu: Warum nur Versuch, wenn Mutter tot? Aufklärung im Text: Die Tote hat überlebt.
Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil „so üblich“? Quatsch, siehe
§ 48 JGG: Nichtöffentlichkeit
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich.

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