Wenns der Polizei nicht reicht
Die Frau Kriminalkommissarin Donnerkeil dokumentiert in einem Vermerk haarklein, dass eine Beschuldigte belehrt wurde, dass sie sich entschieden hat, nichts zu sagen, dass sie Stunden später ihren Anwalt angerufen hat und dass es dabei bleib, dass sie nichts gesagt hat.
Blödes Ding, offenbar sagte das Bauchgefühl der Frau Donnerkeil, dass das dann irgendwie für einen Schuldnachweis für die Beschuldigte und andere Mitbeschuldigte nicht reichen würde und dokumentiert dann zwei Seiten weiter in ihrem Vermerk, was die Beschuldigte dann angeblich in derselben Zeit dann doch gesagt haben soll, u.a. nach Vorhalt des Tatvorwurfes, dass sie dann deshalb dazu nichts sagen brauche, weil die Polizei ja eh offenbar alles wisse.
Darauf stützt jetzt die Staatsanwaltschaft eine Anklage und einen Verurteilungsantrag. Die Zeugin, die eigentlich gar nichts gesagt hat, dann aber doch irgendwie alles zugegeben hat, indem sie geäußert hat, nichts sagen zu brauchen, weil die Polizei alles wisse.
Spannung, was Gerichte aus solch einem Geschwurbel machen werden.
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