Keine Konsequenzen für eindeutige Fehlurteile

Landgericht Hof holt mal wieder die Peitsche raus

Bestimmte Gerichte haben einen gewissen Ruf, komischerweise kommt das in bestimmten Bundesländern öfter vor als in anderen.

Beim Landgericht Hof hat man „mal wieder“ gnadenlos zugeschlagen, so heftig, dass der Bundesgerichts (Beschluss vom 22.07.2016 – 1 StR 336/16) sogar formuliert, dass es für ihn als Revisionsgericht „nicht nachvollziehbar“ ist, dass das Gericht das Vorliegen eines minder schweren Falles abgelehnt hat.

Die Versagung eines minder schweren Falls hält rechtlicher Überprüfung nicht stand (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Urteil vom 11. März 2015 – 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110 mwN).

So stellt das Landgericht eine Vielzahl gravierender, zu Gunsten des Angeklagten sprechender, schuldmindernder Gesichtspunkte fest, u.a. dass er vollumfänglich geständig ist, sich reuig und schuldeinsichtig gezeigt hat, die erworbenen Betäubungsmittel lediglich zum Eigenkonsum dienen sollten und er als Konsument unter erheblichem Suchtdruck stand, der Grenzwert der nicht geringen Menge nur um das 1,9-fache überschritten wurde, die Betäubungsmittel sichergestellt werden konnten und nicht in den Verkehr gelangten sowie vor allem auch, dass dem Pfefferspray im Vergleich zu anderen Waffen eine weitaus mindere Gefährlichkeit innewohnt.

Zu Lasten des Angeklagten hat das Landgericht neben einigen Vorstrafen nur das hier gerade wenig belastende „gesamte Tatbild“ berücksichtigt (UA S. 29). Angesichts des Umfangs und Gewichts der vom Landgericht zugunsten des Angeklagten angeführten gravierenden Milderungsgründe, denen hier nur wenig bedeutsame Strafschärfungsgründe gegenübergestellt wurden, ist es für das Revisionsgericht nicht nachvollziehbar, weshalb dem Angeklagten die Annahme eines minder schweren Falles versagt worden ist.

Leider sind manche Gerichte für solche Ausreißer wohlbekannt, ohne dass daraus Konsequenzen gezogen werden. Wenn Richter bestimmter Gerichte sich die Freiheit nehmen, nicht nachvollziehbar hohe Strafen zu verhängen, sollte man ihnen die Freiheit nehmen, überhaupt noch Strafen zu verhängen, denn wer in seinem Job nicht Nachvollziehbares produziert, ist ja möglicherweise für den Job nicht geeignet.

In München gibt es nicht nur das Oktoberfest

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu Keine Konsequenzen für eindeutige Fehlurteile

  1. Non Nomen schreibt:

    Ist es nicht auch so, dass diese Knüppelgarde von Richtpersonal sehr viel Wertschätzung von den eigenen Vorgesetzten erfährt, die solche Exzesse auch noch fördern dürften? Veränderungen wären somit ein Kampf an mehreren Fronten. Wo anfangen?

  2. Andreas Menakker schreibt:

    Die Gewaltenteilung als Selbstkontrolle scheint nicht zu funktionieren

  3. RA Ullrich schreibt:

    Sie wünschen sich also, dass Richter für Fehlurteile diszipliniert bzw. in andere Dezernate versetzt werden. Wünschen Sie sich das auch für Richter, die nach Ansicht der Justizverwaltung zu häufig freisprechen oder zu milde urteilen? Es ist m.E. bei allem Ärger über Fehlentscheidungen gut und richtig, dass den urteilenden Richtern unterhalb der Schwelle der vorsätzlichen Rechtsbeugung nichts passieren kann, ich wünsche mir keinen Rechtsstaat, in dem die Besetzung der Gerichte davon abhängt, ob die Urteile des Richters nach Ansicht der Justizverwaltung der Staatsräson entsprechen.

    • rawsiebers schreibt:

      Fehlurteil und Fehlurteil, da gibt es Unterschiede. Das, was hier beschrieben wurde, war m.E. oberhalb der Schwelle, und dann: weg mit denen, ja!

Kommentare sind geschlossen.