Verteidigungskunst
Der Verteidiger eines Mitangeklagten zeigt ganz große Verteidigungskunst.
In einem Berufungsverfahren wird er gefragt, ob denn für seinen Mandanten eine Berufungsbeschränkung in Frage käme, zumal sein Mandant erstinstanzlich geständig war.
Der Mandant äußerst spontan, er stehe zu seiner Tat und ihm tue alles leid.
Der Kunstkollege fragt das Gericht, was denn so rauskäme, wenn beschränkt würde. Das Gericht will sich (natürlich) nicht festlegen.
Darauf meint der Kollege, dann müsse halt die Beweisaufnahme (7 Zeugen, vermutlich auch verschiedene Sachverständige) „voll durchgezogen“ werden.
Offenbar meint er, das Gericht zu „ärgern“ und seinem Mandanten weiter erhebliche Kosten zuzumuten, sei eine gute Taktik, die dem Mandanten helfen wird.
Kunst von von kotzenkönnen.
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