Glatter Niederschlag
Die Zeugin, Sachbearbeiterin in einer Verwaltungsbehörde, wird gefragt, für welche Bereiche in der Behörde sie zuständig war. Ihre Antwort: Einzug, Rechnungskontrolle und Niederschlagung.
Ein Mitverteidiger fragt verständnislos: Wen mussten Sie niederschlagen?
Die lachende Zeugin klärt auf, dass sie Forderungen „niederschlagen“, also quasi ausbuchen konnte, wenn sich herausstellte, dass die ausstehenden Beträge mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr „beigetrieben“ werden können, weil der Schuldner verstorben oder zahlungsunfähig ist.
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