Sexueller Missbrauch von Kindern (Amtsgericht Nordhorn)
Liebe Straftäter,
damit Ihr schon mal in etwa wisst, was Ihr Euch so einhandelt, wenn es zur Sache gegangen ist, gibt es hier hin und wieder Zusammenfassungen von mehr oder weniger unspektakulären Urteilen verschiedener Gerichte. Der eine oder andere Rechtsanwalt, der als Verteidiger auf dem Gebiet des Strafrechtes bundesweit tätig ist, kann sich gerne melden, wenn er mehr zu den Urteilen wissen will.
Ihr werdet dabei auch sehen, dass es oft darauf ankommt, wo Ihr was macht, ob Ihr “etwas” intus hattet, ob Ihr Schadenswiedergutmachung betrieben habt usw. Der Strafverteidiger wird Euch beraten, wenn Ihr etwas vergessen habt.
Hier nun das Jugendschöffengericht in Nordhorn (5 Ls 318 Js 4519/14), das am 09.04.2014 einen zum Tatzeitpunkt 24-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt hat, weil dieser um die Jahreswende 2008/2009 in vier Fällen die Hand eines schlafenden Kindes an seinen Penis geführt und in einem Fall den Finger des Kindes (3 Jahre alt) in seinen After eingeführt hatte.
Der Angeklagte war nicht vorbestraft und geständig, die ersten vier Fälle wurden mit jeweils 9 Monaten und der letzte Fall mit 2 Jahren und 4 Monaten bestraft (Gesamtstrafe dann 2 Jahre und 10 Monate).
Das Urteil ist rechtskräftig. Verteidigt wurde der Angeklagte durch Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Braun aus Hamburg, einer ausgewiesenen Spezialistin auf dem Gebiet von Sexualstraftaten.
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