PKW-Maut und die Begehrlichkeiten

Skrupelloser BKA-Präsident

Der Bundesverkehrskasperminister Dobrindt:

„Wir haben die härtestmöglichen Datenschutzregeln in unser Gesetz aufgenommen, die wir in Deutschland kennen. Deshalb muss kein Bürger die Sorge haben, dass jetzt irgendwo Profile gespeichert werden könnten. Ich garantiere: Eine Weitergabe an andere Behörden findet nicht statt.“

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Gutes Portraitfoto, oder?

Der datengeile Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke:

„In besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität halte ich es für sinnvoll, wenn wir Mautdaten für Ermittlungen nutzen könnten. Ich bin mir sicher, dass dies in bestimmten Fallkonstellationen zu einer schnelleren Täterermittlung führen würde.“

Stimmt, Herr Ziercke, das gilt auch für Schläge und Tritte, Verdrehen und Überdrehen von Gliedmaßen, Elektroschocks, Verbrennen und Verbrühen, Hunger, Durst, Schlafentzug, sexuelle Gewalt, Ersticken und weitere Misshandlungs- und Foltermethoden. Ihnen sind da sicher noch viele Details geläufig und genehm, die „zu einer schnelleren Täterermittlung führen würden“.

Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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Eine Antwort zu PKW-Maut und die Begehrlichkeiten

  1. sf schreibt:

    Das Problem wäre ja nicht die eine kleine Ermittlung, aber damit das Ganze funktioniert, müssen eben alle Mautdaten und alle Bewegungsdaten dauerhaft gesammelt werden. Und für Daten gilt das gleiche wie für radioaktives Material: Zu viel auf einem Haufen wird kritisch.

    Sobald die Daten erst einmal da sind, beginnen die Begehrlichkeiten:
    „Ich habe da einen vermutlichen Mordfall, habt ihr da was passendes zu XY?…“
    „Ja, hier bitte“
    „Danke… ups, das war dann doch kein Mord, sondern ein Falschparker“
    „Dafür hättet ihr die Daten aber nicht haben dürfen“
    „Ja, sorry nochmal“
    (Repetitio ad nauseam)

    Leider weiss man nie, welche die nächste Regierung ist und was die dann mit den ganzen hübschen Daten anfangen will. Daher gilt grundsätzlich das Prinzip der Datensparsamkeit. Für die LKW-Maut ist ein Verbot der Datenverwendung für Strafverfolgungszwecke im Gesetz festgeschrieben (sonst wäre das auch kein Gesetz geworden), für die PKW-Maut ist das auch zwingend festzuschreiben. Ansonsten dürfte die Maut schneller tot sein, als man „Bundesverfassungsgericht“ schreiben kann.

    Bayern ist gerade erst mit seiner Kennzeichenüberwachung nur wegen des Nichtspeicherns der Daten knapp an einem Kassieren des Gesetzes vorbeigeschlittert.

    Ihre Freiheit wird z.B. dann eingeschränkt, wenn frühmorgens ein SEK ihre Wohnung aufräumt, weil Sie zufällig die gleiche Fahrtstrecke hatten, wie ein terrorverdächtiger anderer Fahrer, oder wenn Ihre Versicherung Ihre Prämie erhöht, weil Sie zu oft in der falschen Gegend herumfahren. Sie werden sich noch wundern, wo diese Daten sonst noch überall verwendet werden, wenn entsprechende Lobbyisten aktiv geworden sind.

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