Wozu verhandeln, wenn ein SEK angerückt ist

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wenn so ein SEK bestellt ist, dann soll und muss auch etwas geschehen. Basta! Und so eine Drecks-Feuerwehr-Drehleiter? Zum Verhandeln? Boah! Hoch, wackelig, kalt, regnerisch, nicht spektakulär.

Da kommt so ein Rammbock viel besser, COBRA11 ist ein Scheiß dagegen; geht ja immerhin um spektakuläre 90 Tage Haft!

Die Straße Steinackern wurde für Verkehr und Fußgänger gesperrt, Anwohner durften nicht in ihre Wohnungen. Über einen Hausmeister ließen die Beamten das Gas abstellen – eine Sicherheitsmaßnahme. Auch die Drehleiter der Feuerwehr rückte an. Eine Option, um mit dem Mann am Fenster seiner Wohnung im ersten Stock zu sprechen. Zum Einsatz kam die Leiter nicht. Das SEK brach die Wohnungstür mit einem Rammbock auf und überwältigte den 41-Jährigen. Laut Einsatzleiter Jürgen Woelke wurde der Mann anschließend von einem Notarzt untersucht. Der stellte fest: Der Täter ist unverletzt.

Um 21.09 Uhr brachten ihn Polizisten in Handfesseln aus dem Haus und verfrachteten ihn in einen Wagen. Von dort aus ging es in die JVA Wolfenbüttel. Dort muss der Mann eine 90-tägige Haftstrafe absitzen.

Quelle: Salzgitter-Zeizung

Schade, dass nicht wenigstens etwas Blut geflossen ist.

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Über rawsiebers

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, bundesweit tätig, TOP-RECHTSANWALT Deutschland 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020: STRAFRECHT (Focus-Spezial von 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020)
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6 Antworten zu Wozu verhandeln, wenn ein SEK angerückt ist

  1. RA Jacquemien schreibt:

    Ein zu vollstreckender HB über 90 Tage Haft und der Verdacht, die zu verhaftende Person könne in ihrer Wohnung über ein Messer und einen Brecheisen verfügen, genügen in Salzgitter also für einen SEK-Einsatz, wenn der Betroffene einen „aggressiven Eindruck“ macht. Man fragt sich, in welche Verhaftung in Salzgitter dann künftig noch von „normalen“ Streifenpolizisten durchgeführt werden soll.

    Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten und Belastungen, denen Polizisten in Ausübung ihrer Berufs ausgesetzt sind, ein wenig Gefahr dürfte zum Berufsbild gehören.

  2. Mick Brisgau schreibt:

    Polizeibekannt, vorbestraft, mit Messer und Bescheiden ausgestattet, in der Wohnung verbarrikadiert – völlige Willkür, da das SEK zu schicken. Zeigt doch die kriminalistische Erfahrung, dass man mit solchen Leuten nur reden muss: „Hörsema, wolln se nich ma wieda neunzich Tage Ruhe vor den nörgelnden Nachbarn ham? Wir ham fürse inna JVA ’n hübsches Zimmerchen reserviert.“ – “ Und wer kocht?“ „Machen die Mitbewohner, da brauchense sich um jar nüscht kümmern.“ – „Ok Jungs, bin dabei.“

    • Mick Brisgau schreibt:

      Verdammte Autokorrektur. Es muss natürlich Brecheisen heißen und nicht „mit Bescheiden“ ausgestattet. Solche „Waffen“ haben nur Verwaltungsbeamte.

  3. Mick Brisgau schreibt:

    Vielleicht könnte man ja polizeiliche Ressourcen einsparen, wenn man Anrufe aus Anwaltskanzleien nicht mehr entgegen nimmt. Muss zwar wie vor einiger Zeit in Düsseldorf und Erkrath nicht zwingend gut gehen, aber wie sagte doch der Vorredner: Bisschen Gefahr gehört ja wohl dazu.

  4. RA Jacquemien schreibt:

    Jetzt vergleichen Sie aber Äpfel mit Birnen, wenn sie den Polizisten, der zu einem Einsatz gerufen wird, mit einem arg- und wehrlosen RA in seiner Kanzlei vergleichen.

    Sie werden meine Aussage, dass (ein wenig) Gefahr zum Berufsbild des Polizisten gehört, doch nicht ernsthaft in Abrede stellen wollen?

    • Mick Brisgau schreibt:

      Natürlich ist der Polizeiberuf gefährlich. Nur muss sich ein Beamter nicht ohne Not, Sinn und Verstand in eine bereits erkannte Gefahr begeben, wenn sich diese durch effektivere Maßnahmen beheben lässt. Zwei Streifenbeamte haben weniger Möglichkeiten als das SEK, bei dessen Einsätzen im Übrigen weit weniger Menschen zu Schaden kommen als bei Einsätzen der „normalen“ Polizei. So auch hier, der Betroffene blieb unverletzt. Der Herr hätte nebenbei bemerkt den Einsatz auch ganz einfach dadurch verhindern können, indem er der Ladung zum Strafantritt nachkommt. Und: das rechtskräftige Urteile vollstreckt werden ist eine Selbstverständlichkeit, auch bei „nur“ drei Monaten.

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