Blutige Nase für die Staatsanwaltschaft
Ich höre weder seine Songs noch interessiert er mich sonst. der Herr Bushido. Das, was ich nebenbei sehe und höre soll wohl den Eindruck vermitteln, dass es sich um einen etwas tumben Mafia-Mitläufer handelt. Ich kann das nicht beurteilen.
Laut aufstöhnen wird man nicht nur bei der Staatsanwaltschaft in Berlin sondern auch beim STERN, in dessen letzter Ausgabe unverhohlen die angeblich im Zusammenhang mit Bushidos Umfeld stehenden Anwälte als etwas zwielichtig dargestellt werden.
Ich sehe im Moment nur eins: Offenbar exquisite Verteidigung im Zwischenverfahren, Zulassung der Anklage abgelehnt.
Naja, dass das Gericht das Hauptverfahren nicht eröffnet, muss nicht zwangsläufig mit einer guten Verteidigung zusammenhängen. Ich weiß, Sie sehen das anders, aber genau das ist ja die gesetzlich vorgesehene Aufgabe des Zwischenverfahrens. Chapeau, Herr Richter!!
Wenn alle Behörden das täten was Ihre gesetzlich vorgesehene Aufgabe
ist wären die meisten Strafverteidiger wohl arbeitssuchend.
Schön wäre es trotzdem (und das geht jetzt nicht gegen Herrn Siebers).
Es wird von vielen Amtsrichtern offen ausgesprochen: Ich lasse doch lieber eine aussichtslose Anklage zu und stelle später ein oder spreche frei, bevor ich mir meine Nichtzulassung vom Landgericht in der Beschwerde um die Ohren hauen lasse.
Habe ich in fast dreißig Jahren von diversen Amtsrichtern, ob alt, jung, gut, schlecht, fleißig oder faul, gehört.
Dieses Rechtsverständnis – obgleich nachvollziehbar – macht mich traurig. Ehrlich. Damit untergraben die Richter die ihnen zugestandenen Aufgabe im Zwischenverfahren, nämlich den Schutz des Angeschuldigten vor ungerechtfertigter Strafverfolgung. Überhaupt: Eine Zulassung zum Hauptverfahren soll doch erst erfolgen, wenn die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist.