Tebartz-van Elst darf hoffen
Eine defensive Staatsanwaltschaft, die hausinterne Ermittlungen eines Geschädigten abwartet, der möglicherweise Interesse daran haben könnte, Unregelmäßigkeiten sehr tief zu stapeln, um nicht zugeben zu müssen, dass eigene Kontrollmechanismen nicht gegriffen haben.
Wo kann so etwas vorkommen? Wenn Geschädigter die Kirche ist, da mischt man sich lieber nicht so richtig ein.
Die Staatsanwaltschaft in Limburg wird vorerst kein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst eröffnen. Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel dem Nachrichtenmagazin FOCUS. Die eingegangenen Strafanzeigen ergäben „keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht.“
Das Ergebnis der Prüfkommission der Deutschen Bischofskonferenz zu möglichen Verfehlungen rund um die Bauprojekte im Bistum werde man abwarten. „Danach entscheiden wir“, so Sagebiehl.
Quelle: focus
Also demnächst vor der Straftat noch schnell in die Kirche eintreten. Oder in die CSU. Oder beim FC Bayern. Oder am besten gleich bei allen drei ehrenwerten Gesellschaften.
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